WBS Wohnungsgröße sonderregelungen?

4 Antworten

Bei Leuten die ihre Miete nicht selber zahlen sind die häufigsten Gründe für Einzelpersonen in größeren Wohnungen der Auszug der Kinder, Tod des Partners, Trennung.

Grundsätzlich bin ich der Meinung, das Leute die ihre Mieten vom Steuerzahler bezahlt bekommen, stets bereit sein sollten Kompromisse einzugehen und auch Rücksicht auf andere Bedürftige zu nehmen.

Der Wohnungsmarkt ist praktisch kollabiert, Familien mit Kindern brauchen eine größere Wohnung dringender als Einzelpersonen.

Wer mehr möchte/ wer gehobene Ansprüche hat dem steht es frei das Geld dafür selber zu verdienen - das ermöglicht dann auch die freie Entscheidung.

Meistens haben da zuvor mehrere Personen gewohnt, bei Trennung usw. müssen deswegen ja nicht alle raus. Oder wenn Kinder ausziehen. Als Einzelperson wird man mit WBS keinen Anspruch auf 60qm haben

Jefferson382 
Fragesteller
 29.04.2024, 12:51

Ich hätte jetzt gedacht, dass man dann raus muss. sosnt kann man ja eine 4er WG in 100qm gründen und 3 kündigen nach 1 woche und man hat die Wohnung für sich alleine

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Eckengucker  29.04.2024, 12:55
@Jefferson382

so läuft das nicht. Es gibt entweder einen Hauptmieter mit 3 Untermietern (dafür ist die Zustimmung des Vermieters natürlich erforderlich) oder es gibt in diesem Fall 4 Mieter. Diese können nur gemeinsam kündigen.

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Jefferson382 
Fragesteller
 29.04.2024, 13:00
@Eckengucker

aber bei einer gemeinsamen Wohnung ist es doch üblich, dann 2 Mieter im Vertrag zu haben, sprich nach einer Trenung müssen beide Kündigen und man muss aus der Wohnung ausziehen weil man alleine keinen neuen Vertrag bekommen kann bei 60qm

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Eckengucker  29.04.2024, 13:05
@Jefferson382

Wenn zwei Mieter im Vertrag stehen sind beide Hauptmieter. Sie können den Vertrag nur gemeinsam kündigen. Wenn einer der beiden auszieht ist er theoretisch sogar weiter verpflichtet den Mietanteil zu bezahlen, obwohl er dort gar nicht mehr wohnt. Er kann auch nicht alleine kündigen.

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Jefferson382 
Fragesteller
 29.04.2024, 13:16
@Eckengucker

Danke für die Antworten. Weisst du eventuell ob es dann theoretisch möglich wäre ein Zimmer der Wohnung Unterzuvermieten an eine zweite Person mit WBS, sodass das mit der größe passt? oder müssen beide im Vertrag stehen? Es ist leider sehr schwer genaues mit google zu finden

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Eckengucker  29.04.2024, 13:26
@Jefferson382

Zwei Probleme dazu.

Zuerst, der Vermieter muss dem Untermietvertrag zustimmen, sonst sind Abmahnungen und am Ende eine Kündigung die Folge. In die Wohnung kannst du nur enge Verwandte in auf- bzw. absteigender Linie ohne Zustimmung einquartieren.

Zweitens, die Untermiete wäre ein Einkommen. Du kannst nicht die Miete vom Staat bezahlen lassen -auch nicht teilweise- und dann theoretische Einnahmen für dich kreieren. Und die Miete aufgeteilt an den Vermieter schicken geht nur mit eigenem Mietvertrag, ganz ehrlich, auf so etwas würde ich mich nicht einlassen. Vor allem nicht, wenn sie mir als Vermieter die Bude einrennen um die Wohnung zu bekommen.

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Es kann sein, das die Kosten für die Wohnung so gering sind, dass eine vergleichbare kleinere Wohnung teurer ist. Dann kann die Behörde auch größere Wohnungen genehmigen.

Es gibt auch genügend Mittel und Wege zum Mogeln. Ansonsten verweise ich auf die Antwort von LePetitGateau!

LouPing  29.04.2024, 12:42

Das lässt der kollabierte Wohnungsmarkt praktisch schon nicht mehr zu. Man achtet heute nicht nur auf die Preise der Wohnungen sondern auch zusätzlich auf die Quadratmeter, schließlich müssen verdammt viele Menschen irgendwie untergebracht werden.
In Berlin diskutiert man darüber Senioren grundsätzlich nur noch maximal 35 m²/ Personen zuzugestehen, dementsprechende Wohnungen plant man zu bauen. wie die Senioren die Mieten dann bezahlen sollen lässt man offen. man hat nur das Ziel vor Augen die Senioren aus den oftmals günstigeren großen Wohnungen rauszubekommen. Die Mieten der Wohnungen steigen für den Nachmieter nach dem Auszug selbstverständlich.

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