WBS Wohnung ohne WBS Schein beziehen. Gibt es eine Strafe oder lediglich ein Mietausgleich?
Hallo zusammen!
Wir wohnen in einer WBS Pflichtigen Wohnung und würden gerne umziehen weil uns die Wohnung zu klein ist.
Eine bekannte hat eine sehr große Wohnung und wohnt dort alleine (Kein WBS). Wir würden die Wohnungen gerne tauschen und wären alle glücklich damit.
Leider verdient die bekannte zu viel und hätte alleine kein Anrecht auf einen WBS Schein.
Das Wohnungsamt teilte mir mit das eine Freistellung der Wohnung nicht möglich wäre obwohl die Wohnung eh 31.12.2025 aus der Bindung raus ist.
Wir würden den Umzug aber gerne schon Ende 24 / Anfang 25 machen.
Es wäre für alle Beteiligten eine Win-Win Situationen. Sowohl für die Mieter wie auch den Vermieter.
Wenn man den Unzug ohne WBS macht und eine Ausgleichszahlung für die zu niedrige Miete zahlen müsste wäre das kein Problem. Es geht nicht ums Finanzielle.
Wenn das aber eine Ordnungswiedrigkeit darstellen würde, käme es für uns nicht in Frage.
Hat jemand Erfahrung damit oder ist bestmöglich Fachmann auf dem Gebiet?
Vielen Dank!
2 Antworten
Der Tausch kann nicht stattfinden, denn die Dame ist nicht berechtigt, in euere Wohnung einzuziehen. Ausgleichszahlungen sind nicht möglich.
Ohne Anspruch auf einen Wohnberechtigungschein darf eine entsprechend pflichtige Wohnung nicht bezogen werden.