Was zählt bei Privatinsolvenz als Einkommen?

2 Antworten

Ich entnehme mal deinen Angaben, dass du drei Kids hast, also 3 Unterhaltspflichtige. Pfändungen beginnen damit bei 1889,99€ Einkommen.

Ansonsten lies dir einmal folgendes durch: §850a ZPO. Das Elterngeld ist unpfändbar. Würde aber IMHO sowieso wegfallen, wenn du wieder arbeiten gehst. Kindergeld kann bei Bedarf freigegeben werden. Zumeist reicht hierfür, soweit es zu Pfändungen kommt, eine Umwandlung in ein P-Konto und eine Bescheinigung, die man bei der Bank abgibt.

Du liegst derzeit bei 2275€, rechnet man Elterngeld und Kindergeld ab, bis zu unterhalb der Pfändungsfreigrenze.

Sobald du arbeitest, kannst du dir das ja ausrechnen, was monatlich zu deinem pfändbaren Einkommen zählen würde.

Zu dem was ich bis jetzt an Einnahmen habe zieht man ja die monatlichen kosten ab

Das ist falsch.

Das Kindergeld und die Unterhaltszahlungen sind nicht als Einkommen zu werten. Ebenso das Elterngeld bis zum Betrag von 300 Euro. Der Rest allerdings schon. Wieviel davon pfändbar ist, kannst du der Pfändungstabelle entnehmen. Die Pauschale Angabe von 1875 Euro ist falsch, da sich der unpfändbare Betrag auch nach der Höhe des Einkommens richtet.

Sunnyday35 
Fragesteller
 05.07.2014, 14:18

Ok danke.