Privatinsolvenz mit Partner

3 Antworten

Wenn das wirklich die Antwort einer Anwältin war, solltest du das Mandat sofort kündigen. Die Antwort wäre absolut falsch.

Deine Schulden sind deine Schulden. Weder deine Tochter noch dein Lebensgefährte haben damit was zu tun, sie haften nicht dafür und auch ihr Einkommen wird in keiner Weise berücksichtigt.

Die Grundsätze der Bedarfsgemeinschaft bei Sozialleistungen sind nicht in der Insolvenz anwendbar. Du kannst also insoweit beruhigt Insolvenz beantragen.

Vielleicht hast du da was falsch verstanden. Wenn du eine Tochter hast (wie alt ist die, verdient die überhaupt?) erhöht dies sogar den pfändungsfreien Betrag. Deinem Partner bist nicht unterhaltsverpflichtet und er dir auch nicht. Das zählt wirklich nicht!!!! Bedarfsgemeinschaft gibt es nur bei SGB II. Da ihr dies aber bezieht, würde ich mir schon mal gar keinen Kopf machen, da liegt ihr sowieso unter der Grenze. Das Einkommen deiner Tochter zählt nicht, es sei denn, die verdient so viel Geld, daß du ihr nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet bist, da sie für ihren Unterhalt selbst aufkommen kann. Übrigens ein sehr gutes Forum für solche Angelegenheiten = www.forum-schuldnerberatung.de

suche dir einen anderen anwalt ! nur du alleine bist für deine schulden verantwortlich