Zählt die Steuererstattung immer zum Einkommen Oder auch als vermögen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Weil das eine mit dem anderen nichts zu tun hat,also eine ganz andere Gesetzeslage besteht !

In der Insolvenz wird halt nur das Erwerbseinkommen gesehen und das ist eine Steuererstattung nicht,aber im SGB - ll wird diese im Monat des Zuflusses als einmaliges Einkommen auf den Bedarf bzw.die Leistungen angerechnet,weil dieses dann vorrangig zur Bedarfsdeckung herangezogen werden muss.

knutschi1983 
Fragesteller
 09.09.2015, 19:41

wie im Insolvenzverfahren wird nur das Erwerbseinkommen gesehen ? Ja ... das würde dann bedeuten das dem ALG II Empfänger der sich in der Privatinsolvenz sich befindet  auf der einen Seite die Steuererstattung als " Einkommen " angerechnet wird - er somit weniger ALG II erhält auf der anderen Seite das Geld was die ARGE als Einkommen ( Steuererstattung) angerechnet hat wird das Insolvenzgericht Pfänden da es im Insolvenzverfahren als Vermögen angerechnet wird dadurch hat der Schuldner / ALG II Empfänger  Gar nichts..  viel Mehr sogar ..einen Nachteil ! also hat er die A Karte 

isomatte  09.09.2015, 19:48
@knutschi1983

Wenn das Geld vorher gepfändet wird,dann kann es das Jobcenter nicht als einmaliges Einkommen anrechnen,darauf hast du ja gar keinen Einfluss !

DerHans  10.09.2015, 11:13
@knutschi1983

Geld, das du gar nicht erhältst, erscheint ja auch  nicht auf deinem Kontauszug.

knutschi1983 
Fragesteller
 10.09.2015, 19:17
@isomatte

wie darf ich das jetzt verstehen .. ? warum kann das Jobcenter das nicht als Einmaliges Einkommen anrechnen?  Dem Jobcenter ist das doch egal auf welches Konto die Steuererstattung fließt die sehen doch nur den  Bescheid und da steht das  Steuer erstattet wurden bzw werden ... 

knutschi1983 
Fragesteller
 10.09.2015, 19:23
@DerHans

aber auf die Lohnabrechnung steht die Pfändung drauf ... genauso wie auf dem Steuerbescheid. ( das man eine Steuererstattung erhalten hat ) 

isomatte  11.09.2015, 08:42
@knutschi1983

Angerechnet kann doch nur das werden,was dir auch tatsächlich zur Verfügung steht,du hast auf diese Pfändung ja gar keinen Einfluss !

knutschi1983 
Fragesteller
 10.09.2015, 19:24

In der Insolvenz wird nur das Erwerbseinkommen gesehen?? ne ne das Vermögen auch und eine Steuererstattung ist ja ein Vermögen 

 

isomatte  11.09.2015, 08:32
@knutschi1983

Das ist doch egal ob das als Einkommen oder Vermögen gesehen würde,alles was über deinem Pfändungsschutz liegt ist weg !

knutschi1983 
Fragesteller
 14.09.2015, 15:11
@isomatte

naja nicht wirklich .. klar je mehr man verdient desto mehr wird gepfändet aber auch umso mehr darf man dann behalten wenn man von der Pfändungsgrenze von 1 Person ausgeht . 1.079,99 € ist pfändungsfrei also bei der Summer wird einem nichts gepfändet . verdient mann jetzt aber 1150€ wird einem nur 50,28€ gepfändet somit darf man 1.096,72€ behalten ( ein plus von circa 17€ ) verdient man jetzt 1500€ dann werden 298,28 € gepfändet somit darf man 1.201,72 € behalten das sind im vergleich zu den 1079,99€ ein Plus von 121,73€ und wird die Steuererstattung von sagen wir mal von 500€ als Einkommen angesehen so wie das Jobcenter das macht dann muss man die 500€ auf den Lohn zb anrechnen. Beispiel Lohn 1150€ ´+ 500€ Steuererstattung dann sind wir in dem Monat wo die Erstattung stattfindet bei einem Einkommen von 1650€ dann würde man auch von der Summe 1650€ den Pfändungssteil ausrechnen also .minus 403,28 € dann bleiben einem immer noch 1.246,72 € über !!!! wenn aber die Steuererstattung als Vermögen angerechnet werden ... dann wären die 500€ komplett weg und die Pfändung von Lohn und am ende hat man nur die 1.096,72€ also ist das schon ein Unterschied ob man jetzt 1096,72€ behalten darf oder 1.246,72 € wenn auch nicht viel aber ein Plus von 150€

isomatte  16.09.2015, 06:33

Danke dir für deinen Stern !

Das sind zwei verschiedene Gesetzesbereiche. Sozialhilfe wird eben nur bei Bedürftigkeit gewährt. Jeder Geldzufluss verringert aber im Zuflussmonat diese Bedürftigkeit.

knutschi1983 
Fragesteller
 10.09.2015, 19:21

das ist mir schon klar aber wie oben schon beschrieben ... rechnet das Jobcenter doch die Steuererstattung als Einkommen und  obwohl das Geld gepfändet wird weil  der Treuhänder die Steuererstattung erhält. Somit hat der ALG II Bezieher dadurch ja weniger in dem Monat wo die Steuererstattung stattgefunden hat.  das Jobcenter zieht die Steuererstattung vom ALG II .ab  oder sehe ich da was falsch ? 

isomatte  11.09.2015, 09:37
@knutschi1983

Das sehen die Sozialgerichte unterschiedlich,einige gehen davon aus,dass die Pfändung keinen Einfluss bei der Anrechnung hat,andere aber,dass diese das anrechenbare Einkommen mindern,weil es ja tatsächlich zur Bedarfsdeckung nicht zur Verfügung steht und man auch keine Möglichkeit hat diese Pfändung mal eben abzuwenden !

Deshalb wird im Fall der Fälle wohl nur ein Widerspruch und ggf.bei Ablehnung der Gang zum zuständigen Sozialgericht bleiben.

knutschi1983 
Fragesteller
 11.09.2015, 11:11
@isomatte

also muss man Widerspruch gegen den ALG II Bescheid stellen mit der Begründung das das Geld was einem gepfändet wird ja einem gar nicht zur Verfügung steht bzw das es einem gar nicht ausgezahlt wird obwohl das als netto einkommen auf der Lohnabrechnung steht? oder wie darf ich das verstehen? immerhin könnte man das ja laut Kontoauszügen nachweisen

isomatte  11.09.2015, 19:35
@knutschi1983

Eine Steuergutschrift bekommst du vom Finanzamt,damit hat dein Einkommensnachweis / Lohnzettel nichts zu tun !

Außerdem ist aus einem Kontoauszug nicht zu entnehmen ob du eine Pfändung ( Insolvenz ) hast,da sieht man nur dein Nettoeinkommen.

Gegen einen Bescheid muss man immer in Widerspruch gehen,wenn man denkt in recht zu sein,denn nur so bleibt dann der nächste Schritt offen und das würde bei Ablehnung des Widerspruchs das Sozialgericht sein.

knutschi1983 
Fragesteller
 14.09.2015, 14:48
@isomatte

ICh glaub ich habe mich unklar ausgedrückt ;-) also Das die Einkommen Steuererstattung nichts mit meinem Lohnzettel zu tun hat ist mir klar !! man muss jedoch dem Insolvenzgericht sein Einkommen Nachweisen. und daher dann auch der Lohnzettel. Anhang der Lohnabrechnung wird geguckt wie viel Gepfändet werden kann... Beim ALG II muss auch das Einkommen dargelegt werden .. Anhang der Lohnabrechnung und Kontoauszüge. Der Treuhänder erhält die Steuererstattung. dem Jobcenter muss ich jedoch den Bescheid vom Finanzamt vorlegen. und daher rechnet das Jobcenter die Steuererstattung als Einkommen an obwohl ich das Geld ja nicht erhalte sondern der Treuhänder Desweiteren steht auf der Lohnabrechnung wie viel gepfändet wird bzw. das was zu pfänden ist zahlt der Arbeitgeber an den Treuhänder. Somit steht auf dem Lohnzettel einmal der Netto Lohn Ohne Pfändung und das was gepfändet wird bzw. das was der Arbeitgeber mir Auszahlt. Das Jobcenter nimmt aber jetzt nicht die Summe die Ausgezahlt wird sondern rechnet mit dem Netto was nach Steuerabzug usw theoretisch mir ausgezahlt wird wenn eine pfändung nicht vorhanden wäre . hoffe ich hab es logisch erklärt bzw so geschrieben das man das auch versteht.