Darf Mutterschaftsgeld bei ALGII (Hartz4) angerechnet werden?

5 Antworten

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Ist das Mutterschaftsgeld einer Alg II- / Sozialgeldbezieherin auf deren Regelleistung anzurechnen? Mutterschaftsgeld, das vor der Geburt des Kindes gezahlt wird, ist kein privilegiertes Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 3 SGB II. Folglich ist es auf die Leistungen anzurechnen.

Nach der Geburt kann Erziehungsgeld beantragt werden. Erziehungsgeld ist privilegiertes Einkommen (vgl. Hinweise zu § 11, Rz. 11.35). Da das Mutterschaftsgeld auf das Erziehungsgeld angerechnet wird, ist das Mutterschaftsgeld in der Höhe, in der es auf das Erziehungsgeld angerechnet wurde, ebenfalls privilegiertes Einkommen. Das gilt entsprechend für das Elterngeld, das ab dem 01.01.2007 das Erziehungsgeld ablöst.* Werdende Mütter, die Sozialgeld oder ausschließlich Alg II beziehen, haben regelmäßig keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.*

http://www.alg2-hartz4.de/index.php?option=com_content&task=section&id=42&Itemid=99

Siam1  23.02.2009, 03:52

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=38505&ccheck=1


Auf Merkblättern ist zu lesen:Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II können unter bestimmten Bedingungen Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt in Bonn erhalten. Von der Krankenkasse erhalten sie kein Mutterschaftsgeld. Bitte wenden Sie sich außerdem frühzeitig an Ihre Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter, damit Sie dort über Ihre weiteren Leistungsansprüche (zum Beispiel in der Elternzeit) beraten werden können.

Siam1  23.02.2009, 03:59

Aufgrund des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht wurde der Krankengeldanspruch für Bezieher von Alg II rückwirkend zum 01.01.05 ausgeschlossen. Fazit eine Alg II-Bezieherin ist vom Anspruch auf Mutterschaftsgeld ausgeschlossen Anders ist die Sachlage bei der "Alg I -Aufstockerin". Aufgrund des ALG I - Bezuges besteht der Anspruch auf Krankengeld und Mutterschaftsgeld.

http://wdbfi.sgb-2.de/sonstiges/sgb_v/sgb_v_10007.html

Also bei 3 von meinen Freundinen wurde das nicht angerechnet und bei mir schon Ich soll es sogar zurück zahlen. So richtig geht das nicht mit rechten Dingen zu finde Ich

Das Mutterschatgeld ja, denn es ist Einkommesersatz.

Das Elterngeld dann nciht, weil es eine andere Transferleistung ist.

warum sollte es nicht angerechnet werden ist doch einkommen

Natürlich,alles an Einkommen!

Bianca2709 
Fragesteller
 22.02.2009, 20:28

Ich habe aber ein Buch für das SGB II und da steht wieder rum drin das Mutterschaftsgeld nicht als Einkommen gilt