Was wird bei 450 Euro Job im AlG2-Bezug in Insolvenz angerechnet?
Ich befinde mich in der Privatinsolvenz, beziehe insgesamt 941, - AlG2 ( 495 Miete /446 € Regelsatz, aktuel aber 46 € weniger) und beginne einen 450 € Job wo ich ca 409 Euro verdienen werde.
Da es ja die Pfändungsfreigrenze von 1179 Euro gibt und ich möglichst darunter bleiben möchte, wollte ich wissen ob bei der Freigrenze nur die Leistung für den Lebensunterhalt berücksichtigt wird ( 441 €?) oder die gesamte Zahlung des Jobcenters? Also die vollen 941 € inkl Miete?
Weil ich verdiene 409 € und würde ja dann bei über 1300 € Einkommen liegen. Oder zählt dann auch was unterm Strich vom Minijob nach den jobcenter Abzügen übrig bleibt? (Also 409 €- 80%?) dann habe ich ja ca 160 € zusätzliches Einkommen netto und käme mit den vollen Leistungen auf knapp 1100 Euro und würde noch unter der Freigrenze bleiben.
Weiss jmd wie sich das verhält?
1 Antwort
Es wird die gesamte erhaltene Leistung angerechnet. Denn das ist es, was du erhälst vom Jobcenter. Dein P-Konto kann übrigens auch vom Insolvenzverwalter gesperrt werden, wenn du in einer Inso bist. Ich würde dir daher dringend raten, Gelder die dort eingehen recht zügig zu entfernen.
Dein Verdienst von 409 Euro wird dir angerechnet auf dein Geld welches dir vom Jobcenter ausgezahlt wird. Du bekommst also keine 409 Euro als Plus, sondern du darfst z.B. bei 450 Euro Jobs, rund 170,- € behalten. Der Rest wird gegen dein H4 Geld angerechnet. Du irrst wenn du glaubst, man erhält die Zahlung vom Jobcenter und das Geld für den Minijob könnte man dann "oben drauf" behalten.
Solange wie du deinen Inso-Verwalter informiert hälst, wird er dir höchstwahrscheinlich von diesem Geld auch nichts wegpfänden. Da solltest du dich mit denen telefonisch auseinandersetzen.
Nunja...du erhälst zwar 941,- € aber die tauchen ja nicht auf deinem Konto auf. Miete, Wasser, Nebenkosten etc. zieht das Amt ja ab. Macht dann Summe XYZ auf deinem Konto, plus dann 170,- Euro aus einem 450,- Euro Nebenjob. Damit überschreitest du nicht das pfändbare Einkommen. Gepfändet kann ja nur werden was als Bargeld auf dem Konto wäre.
Beispiel: Einzelhaushalt, H4 Regelsatz 446,- €, das was ausgezahlt wird an dich, plus 170,- € die du vom 450,- Euro Nebenjob behalten darfst.
Hier mal die Rechnung als Beispiel:
Anmerkung: Strom, Internet usw. ist deine Sache. Die fallen nicht unter "Nebenkosten". Das mußt du von dem Geld zahlen was man dir auszahlt!
Aaah, I understand.. Das hatte ich völlig außer Acht gelassen, dass relevant ist was auf dem Konto landet.. Dann habe ich ja doch noch was von der Nebentätigkeit, darum ging es mir.. Vielen Dank :)
Danke für deine Antwort.. Wird denn der volle 450 Euro Job vor den Abzügen ans jobcenter angerechnet? Oder das was mir dann davon netto bleibt? Also wäre die Rechnung 941€ + 170 €? Oder 941€ + 409€?