Was tun, wenn Hausverwaltung bei Schimmel nix macht?

6 Antworten

Mietminderung wäre da wohl angebracht. Vielleicht mal beim Mieterbund erkundigen, wie in welcher Höhe die Minderung gerechtfertigt wäre.

Schon einige Zeit her, deine Frage. Schimmelsporen können, je nach Art sehr gesundheitsschädlich sein.

Wenn die Hausverwaltung nicht reagiert, so würde ich folgendes machen. Denen würde ich schreiben, dass ich einen Gutachter bestellen werde, der die Ursache des Schimmelbefalls feststellt.

Zudem würde ich Putzteile entnehmen und diese von einem Labor über die Art der Pilzsporen untersuchen lassen.

Pilzsporen werden in Kategorien eingeteilt. Nicht gesundheitsgefährdend, gesundheitsgefährdend und stark gesundheitsgefährdend.

Letztere können bei längerem Verbleib in so einer Wohnung zu Asthmaerkrankungen führen. Besonders kritisch kann das für ein Baby oder Kleinkind werden, weil deren Immunsystem noch nicht ausreichend entwickelt ist.

Abraten würde ich davon, den Schimmel mit irgendwelchen Schimmelentfernern beseitigen zu wollen. Diese Produkte enthalten Chlor. Der bleicht lediglich die betroffenen Stellen aus, beseitigt weder die Sporen noch den Schimmel.

Hausverwaltung Frist setzen. Wenn sich nichts tut ,dann in Eigeninitiative übergehen. Der Hausverwaltung auch mitteilen, dass man den Kostenaufwand hierfür von denen einfordern wird.

Ist der Schimmelbefall nicht vom Mieter verursacht, stark gesundheitsgefährdend, dann besteht sogar die Möglichkeit auf Kosten des Eigentümers die Wohnung bis zur Beendigung der Schimmelbeseitigung zu verlassen. Umzug in ein Hotel oder in eine anderweitige Unterkunft auf Kosten des Eigentümers.

Dies geht aber nur, wenn die Hausverwaltung keinerlei Reaktion zeigt und schriftlich zur Schimmelbeseitigung mit Fristsetzung aufgefordert wurde.

Solche Sanierungen können Ausmasse erreichen, die je nach Porenart das Abklopfen des Innenputzes erforderlich machen.

Woher ich das weiss ? Bauaufsichtserfahrung.

die ursache für den schimmel muss herausgefunden werden. dann muss die ursache abgestellt und der schimmel entfernt werden. rück dem zeug schonmal mit handelsüblichen mittel zu leibe und geh der hausverwaltung weiterhin auf den wecker und droh mit mietminderung.

an welchen Stellen ist denn der Schimmelbefall?also in den Ecken, oben, unten? wie lange wohnt ihr schon dort?

es kann viele Ursachen haben, dass es anfängt zu schimmeln.

das sollte sich eigentlich ein Fachmann ansehen, wenn man auf Nr.Sicher gehen will.

um die Belastung für die Gesundheit gering zuhalten, würde ich raten, die betroffenen Stellen mit Folien zu überkleben und dabei darauf achten, dass das Klebeband die Ränder wirklich gut abdichtet.notfalls mehrere Lagen kleben. davon wird der Schimmel zwar nicht weniger, aber die Sporen atmet ihr dann nicht permanent ein. desweiteren muss ALLES, was ihr in der Wohnung habt, sooft wie möglich nass abgewischt werden, um die Sporen zu beseitigen.die sind das Schädliche am Schimmel in der Wohnung für die Gesundheit.

Der Mangel muss schriftlich angezeigt werden am besten mit angemessener Fristsetzung zur Mängelbeseitigung. Verstreicht die Frist fruchtlos, kann man Mietminderung geltend machen.