Was tun bei fremder Post?
Wir sind vor knapp 2 Jahren in unser neues Haus gezogen. Die Vormieter sind in das Haus nebenan gezogen, was aber einen anderen Straßennamen hat. Leider arbeitet der Ehemann sehr viel, Vollzeit + Nebenjob und seine Ehefrau ist ein total faules Stück, dass trotz mehrmaliger Aufforderung bei niemandem Ihre neue Adresse angegeben hat. Aus diversen (anderen) Gründen wollen wir keinen Kontakt mehr zu dieser Person haben.
Anfangs brachten wir die Post noch rüber, nach ca einem halben Jahr hab ich sie nur noch einmal wöchentlich rüber gebracht und inzwischen bringe ich die Post immer freitags zur Poststelle und sage der netten Dame dort, dass diese Personen nicht bei unserer Adresse leben. Sie klebt dann einen Vermerk drauf. Das ganze betrifft auch Onlinebestellungen von Baumärkten, Amazon und so weiter und es steht jedes mal zwar deren Name drauf, aber unsere Adresse -_-
Leider würde ich mich ja strafbar machen(oder?), wenn ich die Post einfach wegwerfe oder einfach bei denen in den Garten werfe... Habe echt keine Lust mehr, was soll ich machen?
4 Antworten
Sag dem Postboten, dass keine Post mehr für Frau XY einwerfen soll - und / oder ein entsprechendes Schild an den Hausbriefkasten kleben (ihr habt vermutlich einen anderen Nachnamen)
Pakete etc. nicht mehr annehmen ..
landet trotzdem etwas bei Euch - Anschrift durchstreichen - unbekannt verzogen draufschreiben - dem Postboten zurückgeben oder in gelben Postbriefkasten zurück
Bei Bestellungen, würde ich diese gar nicht annehmen, das kann man verweigern
bei Briefen würde ich draufschreiben, unbekannt verzogen und wieder dem Postboten mitgeben
Häng doch einen Zettel an den Postkasten, dass besagte Person nicht mehr dort wohnt.
Wenn die Nachbarin faul ist, dann wenden Sie sich doch an den Mann. Vorausgesetzt dass er mal erreichbar ist. Ansonsten die Dinge zur Post bringen mit dem Vermerk "unbekannt verzogen". Kann aber auch daran liegen, dass der Zusteller aus Gewohnheit die Post zu Ihnen bringt. Vielleicht mal abklären.
Ja, ich bringe die seit einem Jahr zur Post mit dem Vermerk. Zusteller ist unschuldig. steht unsere Adresse drauf, Nachnahme ist etwas ähnlich, zumindest die ersten Buchstaben.
dann ist der Zusteller nicht unschuldig .. richtig hinschauen muss er schon
Wenn Name und Adresse nicht zusammen passen, muss der Zusteller doch die Adresse in Frage stellen! Dann darf er doch gar nicht die Sendung abgeben, besonders wenn seit einem Jahr die Post wieder zurück kommt. Sprechen Sie nochmals mit ihrem Nachbarn, in Verbindung mit permanenter Annahmeverweigerung der Postsendungen.
Danke für die schnelle Antwort. Leider werden diese Pakete bei uns immer einfach vor die Haustüre gelegt. Schon vor Corona.. Weil wir beide arbeiten, sind wir in der Regel auch nicht daheim, wenn die Paketboten kommen. Wir lassen unsere eigenen Bestellungen immer zu einer Station senden.