Was sind kooptierte Mitglieder?

3 Antworten

Der Vorstand eines Vereins kann Mitglieder kooptieren, d.h. in das Gremium aufnehmen, die besondere Arbeiten durchführen sollen, oder sie kurzfristig bis zu den nächsten Wahlen hineinholen, um ausgefallene Mitglieder zu ersetzen.

Gewöhnlich werden diese auch mit Sitz und Stimme versehen, ggf. aber mit gewissen Einschränkungen, die durch eine Geschäftsordnung des Vorstands geregelt werden.

Demokratisch ist es nicht so sehr, aber als Übergangslösung sehr beliebt.

In etwa: "Zusätzlich aufgenommene Mitglieder"