Was sind KG und ohG, bzw. deren Unterschiede?

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OHG = offene Handelsgesellschaft = Personengesellschaft, das heißt, jeder Gesellschafter haftet unbeschränkt und unmittelbar (bzw. über gesetzliche Haftungsnorm im HGB) für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Aufgrund der Haftung der Gesellschafter muss eine OHG nur geringe Publizitätsanforderungen erfüllen.

KG: Kommanditgesellschaft, eine Personenhandelsgesellschaft wie eine OHG jedoch mit dem Unterschied, dass neben den Komplementären, welche wie OHG-Gesellschafter Vollhafter für die Gesellschaftsverbindlichkeiten sind, auch Kommanditisten (zumindest einer) als Gesellschafter beteiligt ist, welche mit Ausnahme der Einlagenverpflichtung gegenüber der Gesellschaft nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet, also ähnlich einem Kapitalgesellschafter dasteht.

Kapitalgesellschaften als Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft ist möglich. Dann haften diese als Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft unmittelbar für die Verbindlichkeiten der Personenhandelsgesellschaft. Jetzt kommt der besondere Trick: Die Kapitalgesellschaft haftet jedoch nur mit ihrem Vermögen, nicht aber haften die Gesellschafter der Kapitalgesellschaft für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft und damit auch nicht für die Verbindlichkeiten der Personenhandelsgesellschaft.

Damit kann man die natürlichen Personen als Gesellschafter über Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft aus der persönlichen Haftung nehmen, klassische Gestaltung bei einer GmbH & Co. KG = KG mit GmbH als Komplementär. GmbH-Gesellschafter und Kommanditisten haften nur eingeschränkt, das kann mit natürlichen Personen besetzt werden. Geht aber auch mit einer OHG, an welchen nur Aktiengesellschaften beteiligt sind, ist nur eine unübliche Gestaltung.