Was sind die Unterschiede des Rat der 500& Rat der 400?

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Ein Rat (βουλή [boule]) war bei den antiken Griechen meistens die für die laufenden öffentlichen Angelegenheiten zuständige Ratsversammlung, die auch die Arbeit der Volksversammlung (ἐκκλησία [ekklesia]) vorzubereiten hatte.

Der Rat der 400 ist von Solon geschaffen worden (Aristoteles, Athenaion politeia 8, 4) und bestand aus je 100 Mitgliedern der 4 schon vor Solons Gesetzgebung vorhandenen Phylen (φυλαί [phylai], Singular: φυλή [phyle]), Einheiten (»Stämme«) innerhalb des athenischen Staates.

Über die Rolle dieses Rates der 400 ist nur sehr wenig überliefert. Nach Plutarch, Solon 19, 1 – 2 hat der Rat der 400 eine Vorberatung übernommen, Anträge für Beschlüsse sind erörtert worden. Es gibt in der Forschung auch eine Vermutung, der Rat der 400 sei eine Berufungsinstanz gegen die Urteile der adligen Richter gewesen.

411 v. Chr. hat es bei einem oligarchischen Umsturz, der vorübergehend die Demokratie in Athen beseitigte, kurzzeitig erneut einen Rat der 400 gegeben. Er hatte große Macht und war mit an einer Verschwörung gegen die Demokratie beteiligten Oligarchen und ihren Anhängern besetzt.

Der Rat der 500 ist von Kleisthenes etwa 508/507 v. Chr. geschaffen worden. Er ersetzte den Rat der 400. Der Rat der 500 bestand aus je 50 Mitgliedern der 10 von Kleisthenes eingerichteten Phylen, wobei die Ratsmitglieder aus den einzelnen Demen (lokalen Untereinheiten) entsprechend ihrer Größe kamen. Mitglieder des Rates konnten Bürger über 30 Jahre werden.

Über die Befugisse in den ersten Jahrzehnten des Bestehens ist wenig bekannt. Anscheinend haben sie in einer Entwicklung zugenommen.

Spätestens seit der zweiten Hälfte des 5. Jahrhunderts v. Chr. wurden die Ratsmitglieder des Rates der 500 durch Los 1 Jahr lang Mitglied. Spätestens im 4. Jahrhundert wurde die Ratsmitgliedschaft eines Bürgers auf ingesamt höchstens 2 Jahre beschränkt, wobei dies nicht direkt hintereinander sein sollte (einerseits Rücksichtnahme auf die große Arbeitsbelastung als Ratsmitglied, andererseits Verhinderung einer persönlichen Machtstellung).

Je 1/10 des Jahres waren 50 Ratsmitglieder einer Phyle der geschäftsführende Ausschuß. Diese Ratsherren wurden Prytanen (πρυτάνεις [prytaneis]; Singular: πρύτανις [prytanis]; »Vorsteher«) genannt. Die Leitung hatte unter ihnen täglich wechselnd ein Vorsitzender (ἐπιστάτης [epistates]). Er hatte auch den Vorsitz des Rates und der Volksversammlung. Im 4. Jahrhundert v. Chr. hat es in einer Änderung aus den anderen Phylen 9 Vorsitzende (πρόεδροι [prohedroi]; Singular: πρόεδρος [prohedros]) gegeben und unter ihnen einen Vorsitzenden, der (ἐπιστάτης [epistates]) Sitzungen des Rates und Volksversammlung leitete.

Der geschäftsführende Ratsausschuß rief den Rat der 500 und die Volksversammlung zusammen und setzte die Tagesordnung fest. Er trat täglich außer an Festtagen zusmamen. Der Rat der 500 hat einen Vorbeschluß (προβούλευμα [probouleuma]) als Vorlage ausgearbeitet. Ihm wurden Wünsche und Anträge übermittelt.

Der Rat der 500 übte Aufsicht und Kontrolle aus hatte so eine Mitwirkung an der Verwaltung (Überwachung der Arbeit zahlreicher Ausschüsse mit besonderen Aufgaben, deren Mitglieder er auch oft stellte, Aufsicht über Finanzen der Gemeinde und der Heiligtümer; Kriegsflotte/Schiffsausrüstung, Reiterei und ihre Pferde, Preise am Fest der Panathenaia, öffentliche Bauten, Versorgung der Invaliden, die staatlichen Unterhalt erhielten). Der Rat der 500 hatte gerichtliche Funktionen, besonders in Fällen, die Beamte oder öffentliche Aufgaben privater Bürger betrafen, war an der Einleitung von öffentlichen Klagen bei bedeutenden Vergehen gegen den Staat beteiligt, und überprüfte die Amtstauglichkeit (das Prüfungsverfahren hieß δοκιμασία [dokimasia]) der Anwärter für den Rat des folgenden Jahres.

Der Rat der 500 trug stark zur politischen Entscheidungsfähigkeit der Volksversammlung bei, aber ohne wichtige Angelegenheiten zu entscheiden und ohne letzte Instanz zu sein.

Spätestens Ende des 5. Jahrhunderts wurde die Tätigkeit als Ratsherr entlohnt, es gab eine Aufwandsentschädigung (einschließlich Verpflegungsgeld) von 1 Drachme pro Sitzungstag.

Bericht über Mitgliedschaft und Aufgaben des Rates der 500 im 4. Jahrhundert v. Chr:: Aristoteles, Athenaion politeia 43 – 49

Unterschiede zwischen Rat der 400 und Rat der 500 im antiken Athen:

  • Anzahl der Mitglieder
  • Erschaffer (beim Rat der 400 Solon, beim Rat der 500 Kleisthenes)
  • Zeit (Rat der 400 im 6. Jahrhundert v. Chr., ein anderer Rat der 400 411 v. Chr; Rat der 500 seit Ende des 6. Jahrhunderts v. Chr.)
  • zugehörige Verfassung (Rat der 400 Teil der solonischen Verfassung, die als Timokratie bezeichnet wird, ein anderer Rat der 400 Bestandteil einer Oligarchie; Rat der 500 Bestandteil der Isonomie bzw. dann Demokratie)
  • andere Phylenorganisation bei der Grundlage für die Mitgliedschaft
  • gezahlte Aufwandsentschädigung beim Rat der 500 (spätestens Ende des 5. Jahrhunderts eingeführt)
  • Befugnisse (der Rat der 500 hat im Lauf der Zeit umfangreichere Befugnisse bekommen, als sie der Rat der 400 hatte)


Literatur:

Jochen Bleicken, Die athenische Demokratie. 2., völlig überarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage. Paderborn ; München ; Wien ; Zürich : Schöningh, 1994, S. 24, S. 38, S. 190 – 203 und S. 443

Mogens Herman Hansen, Die athenische Demokratie im Zeitalter des Demosthenes : Struktur, Prinzipien und Selbstverständnis. Deutsch von Wolfgang Schuller. Berlin : Akademie-Verlag, 1995 (Antike in der Moderne), S. 30, S. 33, S. 36 – 37, S. 40 und S. 255 - 275

Peter J. Rhodes, Bule. In: Der neue Pauly (DNP) : Enzyklopädie der Weimar : Antike ; Altertum. Herausgegeben von Hubert Cancik und Helmuth Schneider. Band 2: Ark – Ci. Stuttgart ; Weimar : Metzler, 1997, Spalte 836 - 839

greenshop  08.06.2021, 06:33

Eine sehr sehr sehr hochwertige Antwort!

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