Was sind das für Muscheln?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hej brutalismus,

an den beiden Schalenhälften (Unter- und Oberschale) des auf Deinem Foto links abgebildeten Muschelgehäuses sind an den oberen Seitenrändern (= Schloss) Bezahnungen zu erkennen.

Somit gehörte dieses Gehäuse einst einer Muschel der Gattung Unio und nicht etwa einer Anodonta (= die Unbezahnte). Das Tier war daher auch keine Große Teichmuschel (Anodonta cygnea).

https://de.wikipedia.org/wiki/Gro%C3%9Fe_Teichmuschel

Unter unseren heimischen Muscheln der Gattung Unio finden sich drei Arten, von denen aber eine, die Bachmuschel (Unio crassus) nur in Fließgewässern vorkommt.

Die anderen beiden, die Malermuschel (Unio pictorum) und die Große Flussmuschel (Unio tumidus), unterscheiden sich u. a. durch die Ausprägung des Schalenunterrandes. Bei der Malermuschel ist dieser zumindest über eine gewisse Länge gerade, bei der Großen Flussmuschel hingegen deutlich gerundet.

Insofern handelt es sich bei Deinen Funden um Malermuscheln, besonders deutlich zu erkennen an dem geschlossenen Gehäuse auf der rechten Seite Deines Fotos.

https://de.wikipedia.org/wiki/Malermuschel

Schöne Darstellungen dazu auch in der Publikation (Seite 125 ff.) unter dem folgenden Link

https://www.hamburg.de/contentblob/2522252/ec157c3714d7d85af14ce2a94a39c6db/data/atlas-suesswassermollusken.pdf

Die Malermuschel ist nach BArtSchV besonders geschützt.

https://www.bafg.de/DE/02_Aufgaben/03_Oekologie/02_Themen/Artensteckbriefe/6_weichtiere/malermuschel.pdf?__blob=publicationFile

Du darfst wildlebende Tiere dieser Art insofern grundsätzlich nicht fangen bzw. aus dem Gewässer entnehmen und somit auch nicht verzehren.

Von einem Verzehr von wildlebenden Tieren dieser Art aus rate ich zudem ab, da sie reichlich Schadstoffe in ihrem Gewebe ablagern können.

Liebe Grüße

Achim

brutalismus 
Fragesteller
 27.06.2021, 22:26

Danke Achim. Tolle Antwort. Woher weisst Du soviel über diese Muscheln?

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brutalismus 
Fragesteller
 27.06.2021, 22:37
@DerandereAchim

Super. Vielen Dank.

Ich hab in dem gleichen See/Teich ( ca. 100x200m) auch eine Art Flusskrebse (tot, bzw. leere Gehäuse) gesehen (aber kein Photo). Was könnte das für ein Krebs gewesen sein?

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brutalismus 
Fragesteller
 27.06.2021, 23:05
@DerandereAchim

einen zu oder abfluss gibt es soweit ich das von der seeseite sehen konnte (bin einmal rumgeschnorchelt) nicht. scheint mir ein älterer baggersee zu sein. zumindest gibt es mehrere bahgerseen in der umgebung. der see ist umgeben von feldern. tiefe in der mitte weiss ich nichr, aber dürften über 5m sein. die sicht lag aktuell bei ca. 3m. lage schreib ich dir per PN.

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brutalismus 
Fragesteller
 27.06.2021, 23:09
@brutalismus

ja, von der beschreibung passt das sehr gut zu diesem kamberkrebs.

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Hallo brutalismus,

das sind Teichmuscheln

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwiOp9GGyLjxAhW0_7sIHXFdDmgQFjATegQIGxAD&url=https%3A%2F%2Fschleswig-holstein.nabu.de%2Ftiere-und-pflanzen%2Fsonstige-arten%2F05224.html&usg=AOvVaw3rXLUTSFsXQx3RxNMKBm77

Auszug daraus:

Gesetzlicher Schutz

Die großen Süßwasser-Muscheln sind gesetzlich über die Bundesartenschutzverordnung BAV und einzelne Arten auch über die FFH-Richtlinie der EU geschützt. Entsprechend der starken Bedrohung der Bestände sind alle Arten in den Roten Listen der Bundesrepublik bzw. Schleswig-Holsteins aufgeführt. Den stärksten Schutz genießen Pseudanodonta complanata als streng geschützte Art der BAV und Unio crassus als prioritäre Art der FFH Richtlinie. Bei letzterer sind die Populationen im Land zu erfassen und Programme für den Schutz ihrer Lebensräume zu entwickeln.

Generell stellt das Töten der streng geschützten Arten einen Straftatbestand dar. Direktes Töten prioritärer oder streng geschützter Arten ist nur dann genehmigungsfähig, wenn eine Ausnahmesituation (etwa: Gefahr im Verzug) besteht oder eine privilegierte Nutzung nach Bundesnaturschutzgesetz

BNatSchG vorliegt. Die gewöhnliche, regelmäßige Gewässerunterhaltung stellt jedoch keine privilegierte Nutzung im Sinne des Gesetzes dar. Per se dürfen daher in keinem Fall durch Unterhaltungsmaßnahmen am Gewässer Großmuscheln getötet werden. Dementsprechend besteht die Verpflichtung, alternative Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, um drastische Auswirkungen auf den Muschel-Bestand zu vermeiden.

Teichmuscheln. Giftig sind sie wohl nicht, aber ich würde sie nicht essen wollen.

Das müsste die Große Teichmuschel sein. Diese Art ist in Europa durch die Gewässerverschmutzung leider selten geworden

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Bin Diplom-Biologe und bin seit über 40 Jahren Fachberater