Was sagt ihr zu den Scherzkeksen vom Jobcenter Dresden?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Weil Du das nun per Post hinschicken musst, meine Hinweise, die ich Arbeitslosen und Aufstockern reingebe. - Wegen dieser irren Corona-Zeit ist der Anfang etwas komplizierter als sonst:

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Im folgenden empfehle ich, alles persönlich in Ämtern wie Jobcenter / Grundsicherungsamt abzugeben sowie die Begleitung mittels Ämterlotsen. Letzteres lassen viele dieser Ämter zur Zeit nicht zu, im Einladungsschreiben oder bei Terminvergabe wird hinzugefügt, dass "Kunde" alleine kommen muss. - Falls das für Dich zuständige Amt für "Kunden" noch nicht geöffnet ist, und Du nun etwas zu solchen Ämtern schickst, dann unbedingt per Einschreiben/Rückschein und den Beleg gut aufbewahren.

Zusätzlich empfehle ich, füge in Deinem Schreiben einen ähnlichen Absatz wie diesen hinzu:

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A n f a n g

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"Weil es in dieser Corona-Zeit nicht möglich ist, persönlich bei Ihnen vorbeizukommen, bitte ich, den Erhalt dieses Schreibens

  eventuell auch: "sowie der Anlagen"

auf dem beigefügten Doppel zu bestätigen und mir dies mit dem beigefügten Freimschlag zurückzusenden."

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E n d e

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Auf das Doppel schreibe dort, wo gut Platz ist:

"Brief unterschrieben erhalten" (oder: "... unterschrieben nebst Anlagen erhalten").

Denke unbedingt daran, den an Dich adressierten Freiumschlag mit einer Briefmarke zu versehen.

Wird Dir unterstellt, Du hättest Unterlagen nicht eingereicht oder hättest auf etwas nicht reagiert, könnte das ja Sanktionen (= Geldabzug) nach sich ziehen. Sicherheit, dass Dein Schreiben wirklich zum Sachbearbeiter gelangte, hast Du mit dem Erhalt der Bestätigung. - Es kann hilfreich sein, wenn jemand, mit dem Du nicht verwandt bist und der nicht gemeinsam mit Dir in einer Wohnung wohnt, sieht, wie Du die Unterlagen in den Briefumschlag steckst. Vielleicht ist dieser freundliche Mensch sogar so freundlich und begleitet Dich zur Post, um zuzuschauen, wie Du genau diesen Brief dort aufgibst.

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Nun meine vorsorglichen Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher, wie ich sie vor der Corona-Zeit formulierte. Hier gehe ich auch auf das Thema Ämterlotsen ein. So wie berichtet wird, lassen zur Zeit viele Jobcenter Begleitungen nicht zu. Falls dies auf das für Dich zuständige Jobcenter zutrifft, wird man Dir dies mitteilen (NICHT vorher danach fragen, also keine "schlafenden Hunde wecken"). - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:

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Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. Dazu schreibe auf das Doppel dort, wo Platz für Stempel usw. ist: "Schreiben unterschrieben erhalten:" (oder: "... unterschrieben nebst Anlagen erhalten"). - Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“.

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit

jobcenter unterlagen verloren

und lies auch dies:

Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

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Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:

Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/

und

LDI NRW: Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ldi-nrw-personalausweis-kopieren-oftmals-nach-dsgvo-verboten/

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Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:

Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen

https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1109-Hinweise-zur-datenschutzgerechten-Ausgestaltung-der-Anforderung-von-Kontoauszuegen-bei-der-Beantragung-von-Sozialleistungen.html

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Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:

Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz

https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/

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Auch dieses Thema erinnert an "und ewig grüßt das Murmeltier": Handy-Nummern und Email-Adressen. - Lies dazu:

Hartz IV: Jobcenter erschleichen sich rechtswidrig Email-Adressen und Handynummern

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-jobcenter-erschleichen-sich-rechtswidrig-email-adressen-und-handynummern

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

  • Ämterlotsen
  • Behördenlotsen
  • Behördenbegleiter
  • Hartz IV Mitläufer

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.

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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:

Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.

U n d :

Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.

KarlM2 
Fragesteller
 24.07.2020, 11:08

Begleitung habe ich schon mal versucht und zugelassen wurde es nur vom Jobcenter ja das hieß so jetzt gibt es da AWO Jobladen und das brachte mir nicht viel !

Eigenbemühungen wurden bei mir nie angezweifelt, aber Vorstellungsgespräche schon einmal dann zeigte ich den Stempel auf dem "Vermittlungsvorschlag" vor und alles war gut !

Eingliederungsvereinbarung sollte ich immer dort unterschreiben und Widerworte ließen die nicht gelten !

Wie ich mal hörte muss man die überhaupt nicht unterschreiben !

Aber bei Wikipedia steht anderes !

https://de.wikipedia.org/wiki/Eingliederungsvereinbarung#:~:text=Eine%20Eingliederungsvereinbarung%20(EGV)%20nach%20%C2%A7,f%C3%BCr%20Arbeit%20und%20einem%20Arbeitslosen.

Maßnahmen habe ich immer mitgemacht, nicht wie andere die sich erst einschreiben lassen und dann nicht erscheinen !

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cyracus  24.07.2020, 21:34
@KarlM2

Eingliederungsvereinbarung:

Unterschreibe sie auf keinen Fall vor Ort. Schließlich ist es ein Vertrag, den Du (angeblich) freiwillig eingehst und an den Du dann gebunden bist. Was wollen die machen, wenn Du den nicht unterschreibst und ihn statt dessen mitnehmen willst, um ihn zu Hause in Ruhe zu lesen?

Frage doch freundlich, was sie mit Dir tun, wenn Du nicht sofort unterschreibst, sondern ihn mit nach Hause nimmst. Kommt drauf an, wie Du so tickst. einige würden dann vielleicht sogar freundlich fragen: "Wenn ich mich vergewissern will, wie unser gemeinsamer Vertrag aussehen soll, wollen sie mich dann sperren?" Noch andere fragen vielleicht sogar: "Und wenn ich nicht hier sofort unterschreibe, wollen Sie mich dann töten?" (Letzteres sind die ganz krassen und mutigen.)

DESHALB sind Behördenlotesen so wichtig. Wenn Du schon solch miese Erfahrungen machst, geh unbedingt mit solch einem Begleiter hin, wenn irgend möglich. Nur wenn grundsätzlich keine Begleitpersonen angeblich wegen Corona zugelassen werden, kannst Du wohl nix machen. - Wie ich schon schrieb, in Hamburg hat die Diakonie Ämterlotsen. Aber auch viele Arbeitsloseninitiativen begleiten. Setz Dich doch mal mit so einer bei Dir vor Ort in Verbindung und frage, ob sie in solch Fällen begleiten.

Es ist richtig, Du musst die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreiben. Statt dessen bekommst Du dann einen Verwaltungsakt. Der hat zwar keine aufschiebende Wirkung, gegen den kannst Du aber klagen.

https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/basic/eingliederungsvertrag/

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KarlM2 
Fragesteller
 25.07.2020, 05:05
@cyracus

Vertrag nicht mitnehmen gab es damals auch schon beim Mietvertrag, obwohl das auch nicht erlaubt ist so eine Forderung zu stellen !

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cyracus  25.07.2020, 06:08
@KarlM2

Der Vermieter kann ja entscheiden, wem er die Wohnung gibt. Und wenn ihm ein Mietbewerber aus welchen Gründen auch immer nicht passt, kriegt eben ein anderer die Wohnung. Ist nicht toll, da kann man aber ja nichts machen.

Anders beim Jobcenter: Bei der EGV handelt es sich um einen Vertrag zwischen Jobcenter und "Kunde", der gemäß Vorgaben frei ausgehandelt wird. Was auch immer "Kunde" unterschreibt: Wenn ihm dann etwas in dem Vertrag, den er doch "so vollständig frei" unterschrieben hat, nicht gefällt, kann ihm vorgehalten werden: Aber das war doch Dein Wunsch, so hast Du den Vertrag doch ausgehandelt, gewollt.

Welchen Vertrag auch immer Du irgendwo unterschreiben sollst/willst: Wenn Du Dich bezüglich des Inhalts nicht sicher bist und Du Zeit zum Überlegen brauchst oder fachkundige Hilfe, muss man sie Dir gewähren (es sei denn, es gibt echten nachvollziehbaren Zeitdruck, was in diesem Fall aber nicht zutrifft).

Wenn Du vom Sachbearbeiter genötigt wirst, den Vertrag sofort ohne genaue Kenntnis über den Inhalt zu unterschreiben, unterschreibe ihn nicht, hole Dir Rat bei einer Arbeitsloseninitiative, Arbeitslosenberatung, Beratung für finanziell Arme, elo-forum oder wo auch immer, damit Du Formulierungshilfe bekommst für Dein Schreiben an den Leiter des Jobcenters.

Nicht der Sachbearbeiter muss den für Dich ungünstigen Vertragsinhalt ausbaden, sondern Du.

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KarlM2 
Fragesteller
 25.07.2020, 06:20
@cyracus

Muss man eigentlich wirklich von 3 Monaten die Kontoauszüge kopieren oder reicht wie auf dem Anschreiben steht der aktuellste ?

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KarlM2 
Fragesteller
 27.07.2020, 04:56
@cyracus

Die Jahre zuvor hieß es immer 3 und auf den Anschreiben aktuellster !

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KarlM2 
Fragesteller
 27.07.2020, 04:59
@cyracus

“Bei einer Entscheidung über die Leistungserbringung für den zwölfmonatigen Regelbewilligungszeitraum

Bei mir sind es immer ca. 6 Monate !

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KarlM2 
Fragesteller
 27.07.2020, 05:06
@cyracus

Bekanntermaßen hat das Bundessozialgericht (BSG) in zwei Verfahren (B 14 AS 45/07 R vom 19.09.2008 und B 4 AS 10/08 R vom 19.02.2009) entschieden, dass die Forderung der Jobcenter von Kontoauszügen der letzten (3 Monate) bei Erst- und (Weiterbewilligungsanträgen) zulässig ist.

Herleitung ohne Begründung

Woher die BA die Forderung von nunmehr 6 Monaten herleitet, hat sie nicht begründet. Sofern die BA dabei die Änderung der Regelbewilligungszeit von 6 auf 12 Monate im Blick hat, kann diese jedoch keine Verdoppelung des vom BSG anerkannten Vorlagezeitraumes begründen.

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cyracus  29.07.2020, 09:13
@KarlM2

Hast Du nur die Überschrift gelesen oder den ganzen Artikel? - In dem Fall forderte das Jobcenter Belege für 6 Monate! Das Gericht entschied aber anders!

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KarlM2 
Fragesteller
 24.07.2020, 11:12
Zeitarbeitsfirmen rufen bei Leistungsbeziehern an

Viele Leser/innen fragten uns, ob das überhaupt rechtens ist. Der Datenschutzbeauftragte hat jedoch eindeutig festgestellt, dass die Weitergabe dieser Daten grundsätzlich freiwillig sind. In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass die Behörden die Daten an Dritte weitergegeben haben und zum Beispiel Leiharbeitsfirmen bei den Betroffenen ungefragt anriefen.

Das habe ich allerdings auch schon erlebt auch das von einer Vermittlungsfirma an eine andere oder an Restaurants meine Bewerbungen weitergeleitet wurden oder zumindest ein Profil !

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cyracus  24.07.2020, 21:24
@KarlM2

Wenn Du den Eindruck hast, Jobcenter hat gegen den Datenschutz verstoßen, dann erkundige Dich, welcher Datenschutzbeauftragte für "Dein" Jobcenter zuständig ist. Google dazu mit

zuständiger Datenschutzbeauftragter

Anrufe: Hast Du Deine Telefonnummer gegeben? Musst Du nicht, kannst bitten (fordern, gern auch mit freundlichem Ton), sie zu löschen. Alles kann per Post erledigt werden. - Wenn Du siehst oder den Verdacht hast, es könnte jemand sein, den Du nicht sprechen willst, geh nicht ran.

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KarlM2 
Fragesteller
 25.07.2020, 04:59
@cyracus

Ich hatte aber auch schon mal den Fall das eine Einladung zu spät rausging und die dann anriefen und sich wunderten das ich nicht da bin da konnte ich dann direkt sagen das der Brief gerade erst ankam !

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KarlM2 
Fragesteller
 24.07.2020, 11:15

Die heulen auch jedesmal rum weil ich nicht jede Zeile des (WBA) ausgefüllt habe, aber wenn auf mich 90 % nicht zutreffen kann ich das schlecht machen !

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KarlM2 
Fragesteller
 24.07.2020, 11:18

Die haben bis jetzt jedenfalls noch keine Antwort auf meine E-Mail gegeben !

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

 Ihre Nachricht hat das Jobcenter Dresden erhalten und wird diese bearbeiten.

 Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Jobcenter Dresden

Budapester Straße 30

01069 Dresden

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KarlM2 
Fragesteller
 24.07.2020, 12:45

Antwort: Sie können den Weiterbewilligungsantrag gern in den Hausbriefkasten einwerfen. Aktuell können aufgrund der derzeitigen Situation leider noch keine regulären Termine wie früher im Jobcenter Dresden angeboten werden.

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cyracus  24.07.2020, 21:16
@KarlM2

In den Hausbriefkasten nix einwerfen! Viele berichten, dass das angeblich nicht angekommen war. Auch ich war mal eine Zeitlang Hartzie und warf etwas in den Hausbriefkasten, was angeblich nicht angekommen war. Weil das eine Terminsache ZUGUNSTEN des Jobcenters war, rannte die Sachbearbeiterin dann von Zimmer zu Zimmer und kam schließlich freudig wedelnd mit meinen Unterlagen an.

Schick die Sachen dann per Einschreiben/Rückschein, dann hast Du jedenfalls etwas in der Hand zum Nachweis.

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cyracus  24.07.2020, 21:35
@KarlM2

Danke fürs Sternchen

- ҉ •✿⊱ (¯`'•.¸(¯`'•.¸ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ¸.•'´¯)¸.•'´¯) ⊰✿• ҉.

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KarlM2 
Fragesteller
 11.08.2020, 15:46

Jetzt wollen die eine anlage VM obwohl ich die Kontoauszüge und Bertriebskostenabrechnung abgegeben habe und obwohl gleichzeitig ein 2. Brief kam der mir Geld bewilligt !

Ich kann kein Vermögen nageben das nicht existiert !

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cyracus  12.08.2020, 01:20
@KarlM2

Ruf an, sag dass der Bewilligungsbescheid angekommen ist, Du verstehst nur nicht das mit der Anforderung der Anlage VM, ob sich das vielleicht erledigt hat.

Wenn Dir gesagt wird, ja, hat sich erledigt (vermute ich), dann schreib danach einen Brief ans Jobcenter,

Betreff "Telefonat vom ...", Sehr geehrte/r ..., hiermit bestätige ich unser im Betreff genanntes Telefonat, in dem Sie mir mitteilten, dass sich Ihr Schreiben vom ... mit dem Betreff ... bezüglich Anlage VM erledigt hat., Hochachtungsvoll (oder Mit freundlichem Gruß), Deine Unterschrift.

Das schickst Du dann per Einschreiben/Rückschein dort hin.

(Damit hast Du etwas bezüglich Zusage im Telefonat etwas in der Hand. - Jobcenter hat ja die Freiheit, dem zu widersprechen.)

Wandle meinen Text-Vorschlag entsprechend ab, wenn es richtiger ist.

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KarlM2 
Fragesteller
 12.08.2020, 05:13
@cyracus

Anrufen habe ich versucht nur geht keiner ran nur der AB !

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cyracus  12.08.2020, 08:17
@KarlM2

Dann frage schriftlich per Einschreiben / Rückschein mit den Worten.

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KarlM2 
Fragesteller
 12.08.2020, 10:06
@cyracus

Ich habe heute frühe eine E - Mail geschickt ! Und bis 3.09. ist ja noch Zeit !

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cyracus  12.08.2020, 17:29
@KarlM2

Hast Du einen Nachweis, dass die Email dort angekommen ist? Wenn nicht, und falls keine Reaktion vom Jobcenter kommt, schreibe rechtzeitig nochmal per Einschreiben/Rückschein einen Brief, in dem Du auch die E-Mail erwähnst, vielleicht sogar in Kopie beifügst.

Jobcenter E-Mail oder Telefonnummer mitteilen, ist nicht ohne. Davor wird vielfach gewarnt. Zum einen bekommt man auf diese Weise Benachrichtigungen vom Jobcenter, die man so oftmals gar nicht haben will. Und/oder sie schicken per E-Mail etwas mit Fristsetzung, und wenn man das nicht gesehen hat - bubs - Sanktion wegen Nichteinhaltung der Frist ... Und zudem geben manche Jobcenter ungebeten derartiges an Dritte weiter. - Dazu:

Hartz IV: Jobcenter erschleichen sich rechtswidrig Email-Adressen und Handynummern
https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-jobcenter-erschleichen-sich-rechtswidrig-email-adressen-und-handynummern

und

Neue Jobcenter Hartz IV Kommandos: “Ich rufe sie an! Erwarten Sie meinen Anruf”
https://www.gegen-hartz.de/news/neue-jobcenter-hartz-iv-kommandos-ich-rufe-sie-an-erwarten-sie-meinen-anruf

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Kleiner Tipp:

Das hier - ist ein Gedankenstrich. Den setzt Du, wenn zwischen dem einen Teil und dem nächsten eine Gedankenpause ist oder sein soll.

Ein Bindestrich ist dies: E-Mail. Damit werden beide Teile miteinander verbunden, weil sie zusammengehören.

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KarlM2 
Fragesteller
 12.08.2020, 20:07
@cyracus

Hartz IV: Jobcenter erschleichen sich rechtswidrig Email-Adressen und Handynummern

Die wissen die schon seit Jahren, Telefonnummer z.B. schon dafür das Termine auch kurzfristig noch als Erinnerung ankommen !

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KarlM2 
Fragesteller
 12.08.2020, 20:10
@cyracus

Ich schicke morgen einfach die Betriebskostenabrechnung, Kontoauszüge und Anlage VM als Anschreiben und dann müsste es hoffentlich gut sein !

Komisch fand ich das letzte mal nur das dieses Einschreiben nicht erwähnt was man abschickt, da steht nur Brief und der Preis aber nicht an wen man es schickte !

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cyracus  14.08.2020, 06:18
@KarlM2

Bei Deinen beiden letzten Posts verstehe ich nur "Bahnhof". - Macht aber ja nix, soll ja nicht in Smalltalk ausarten.

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KarlM2 
Fragesteller
 14.08.2020, 13:53
@cyracus

Neue Jobcenter Hartz IV Kommandos: “Ich rufe sie an! Erwarten Sie meinen Anruf”

Sowas ähnliches aber ohne so krassen Befehlston kam jetzt bei mir auch an und die Aufforderung Dokumente die si längst im Computer haben extra nochmal zuzusenden, und dann noch eine Dauer von 60 Minuten !

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KarlM2 
Fragesteller
 22.07.2020, 19:04

Was bringt mir das wenn ich da die Kopien nicht anfügen kann, geschweige denn einen Eingangstempel bekomme ?

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KarlM2 
Fragesteller
 22.07.2020, 19:08
Zugangsdaten erforderlich

Sie müssen sich zuerst registrieren, um den Online-Service zu nutzen. Anschließend müssen Sie sich von Ihrem Jobcenter freischalten lassen.

Sie erhalten dazu eine PIN auf dem (Postweg.) Kontaktieren Sie dann zur Freischaltung Ihr zuständiges Jobcenter beziehungsweise Servicecenter telefonisch oder per E-Mail. Bitte halten Sie Ihre Kundennummer bereit.

Wichtig: Ohne Ihre Verifizierung kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Eine persönliche Vorsprache vor Ort ist aufgrund der Corona-Pandemie nur eingeschränkt möglich.

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KarlM2 
Fragesteller
 23.07.2020, 07:30
Vorübergehende Änderungen in der Corona-Krise – Sozialschutz-Paket

Im Rahmen des Sozialschutz Paketes werden für Bewilligungszeiträume im Zeitraum vom 31.03.2020 bis einschließlich 30.08.2020 die Hartz IV Leistungen auch ohne Weiterbewilligungsantrag automatisch nach den bisherigen Leistungen weitergezahlt. Wenn sich also keine Änderungen ergeben haben, müssen Hartz IV Bedürftige nach § 67 Abs. 5 SGB IIkeinen Weiterbewilligungsantrag (Anlage WBA) stellen.

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KarlM2 
Fragesteller
 23.07.2020, 07:32

Hartz IV Folgeantrag online? Leider ist es noch nicht möglich, einen Hartz IV Antrag bzw. Weiterbewilligungsantrag nur online zu stellen, da die Formulare zusammen mit den Nachweisen einer Unterschrift bedürfen. Daher besteht aktuell nur die Möglichkeit, die Vordrucke online auszufüllen und dann ausgedruckt und unterschrieben einzureichen. Den entsprechenden Vordruck stellen wir weiter unten auf dieser Seite zum Download bereit. 

https://www.hartziv.org/weiterbewilligungsantrag.html#kurz-und-knapp-weiterbewilligungsantrag

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Ich bin sicher man kann dort anrufen und Termine machen.

KarlM2 
Fragesteller
 22.07.2020, 18:49

Kann sein ! Muss ich morgen mal anrufen aber die Einblendung das generell zu ist erschreckt mich schon !

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KarlM2 
Fragesteller
 23.07.2020, 13:32

Tja wenn da mal jemand rangehen würde außer dem AB !

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Schrecklich, sich vom Staat (von den Steuerzahlern) bezahlen lassen ohne was dafür zu tun und dann auch noch ungeduldig sein.

Albelch  22.07.2020, 18:54

Komm lass gleich alle Vorurteile auf einmal raus das spart Zeit

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Aiden1005  22.07.2020, 18:56
@Albelch

Was sind daran Vorurteile? Er will Hartz IV haben, und das kriegt man vom Staat und man muss nix dafür machen.

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Albelch  22.07.2020, 18:57
@Aiden1005

Den Vorwurf den du ihm machst kann man aber auch erkennen

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Aiden1005  22.07.2020, 18:59
@Albelch

Darf ich jemandem nichts vorwerfen wenn er etwas moralisch verwerfliches getan hat?

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Aiden1005  22.07.2020, 19:14
@Albelch

Es ist moralisch verwerflich sich zu beschweren dass man etwas was man geschenkt kriegt nicht schnell genug kriegt.

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Albelch  22.07.2020, 19:16
@Aiden1005

Nein, wenn ein Anspruch besteht dann hat man auch das Recht auf eine pünktliche Leistung.

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KarlM2 
Fragesteller
 22.07.2020, 19:05

Man muss den Antrag mindestens 6 Wochen vorher stellen !

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