Was passiert wenn man nicht zur einer massnahme geht?

8 Antworten

Da müsste man erst einmal wissen ob es um ALG - 1 oder ALG - 2 ( Hartz - lV ) Leistungen vom Jobcenter geht.

Lehnt man im ALG - 1 Bezug eine solche ohne wichtigen Grund ab bzw.würde sie abbrechen, dann würde es im Regelfall beim ersten Fehlverhalten eine Sperrzeit von 3 Wochen nach § 159 SGB - lll geben.

Im ALG - 2 Bezug Ü 25 eine Sanktion von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs für den Lebensunterhalt, derzeit also bei einem Single von 432 € dann 30 % weniger und das dann bis zu 3 Monate.

Bei U 25 läge die Sanktion meines Wissens immer noch bei 100 %, die dann auch max.bis zu 3 Monate, da käme es dann aber unter anderem darauf an ob man alleine wohnt oder nicht.

Hätte man schon eine eigene Wohnung, dann würde die Miete im Regelfall dann direkt an den Vermieter überwiesen und man könnte Lebensmittelgutscheine beantragen.

Das kommt darauf an !

1 Du hast nicht für die massnarme unterschrieben bzw in der marssname Dan kann nichts passieren!

2 Du hast die EGV unterschrieben und das du da hingehst Dan wird dein Geld gekürzt! Bei Alg 1 kann es auch gestrichen werden!

3 Aber man hat auch das recht sinnloses abzulehnen!

unentschuldigt gibt es Kürzungen vom Regelsatz,

schlimmstenfalls wird dir dein Regelsatz komplett gestrichen und es kann dir sogar Obdachlosigkeit drohen,

da das Jobcenter/Sozialamt irgendwann sogar die Zahlung deiner Miete verweigern kann

Unter 25 - 100% Kürzung für 3 Monate.

Über 25 - 30 % Kürzung für 3 Monate.


kommt drauf an wie alt du bist. Bist du unter 21. Jahre alt dann wird man versuchen dir eine 100% Sanktion aufzuzwängen. Heißt 4 Monate kein Geld vom Staat. Du verlierst dann auch dann dein haus und musst 4 Monate auf der Straße Leben ohne Geld und Job. Falls du arbeiten gehst, musst du es den Jobcenter übergeben. Wen du aus dem hartz IV raus willst musst du noch paar "Gebühren" Zahlen.

Die 100% Sanktion wurde mittlerweile abgeschafft. Aber anscheinen wissen die Jobcenter Mitarbeiter davon gar nichts.


TeamplayerMicha  08.09.2020, 23:48

Alles falsch. Erst denken dann schreiben.

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TeamplayerMicha  08.09.2020, 23:53
@IIIIlllIIIlIIl

Dein Onkel ist sicher über 25 Jahre. Eine Kürzung geht nur 3 Monate und nicht 4.

Hast Du eine Quellenangabe wo drin steht das man Gebühren zahlen muß wenn man von H4 weg will.

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IIIIlllIIIlIIl  08.09.2020, 23:55
@TeamplayerMicha

Deswegen habe ich es auch mit " " markiert weil ich das Wort vergessen habe. Es geht hier bei dass das Jobcenter sagt das die zu viel einbezahlt haben und diese Zurückfordern möchten ohne selber die Rechnung einblicken zu lassen.

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TeamStoffcouch  08.09.2020, 23:52
  1. Gelten die strengen Sanktionen bis zum 25. Lebensjahr nicht nur bis zum 21.
  2. Wird nur der Regelsatz gestrichen die Miete und die Heizkosten werden weiterhin bezahlt außer man erlaubt sich eine zweite Sanktion.
  3. Kann man Lebensmittelgutscheine beantragen und rechtsmittel gegen die Sanktion einlegen nach dem BVerfG Urteil ist so eine Sanktion absolut nicht mehr haltbar.
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IIIIlllIIIlIIl  08.09.2020, 23:57
@TeamStoffcouch

Auf dem Papier steht es so. Aber je nach Sachbearbeiter ist es verschieden. Auf dem Sanktionen Zettel stand laut meiner Erinnerung auch das er kein recht mehr auf die Lebensmittelgutscheine besitzt.

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TeamStoffcouch  09.09.2020, 00:02
@IIIIlllIIIlIIl

Also rechtlich absolut nicht haltbar. Ein Widerspruch gepaart mit einer einstweiligen Anordnung vom Sozialgericht hätte abhilfe geschaffen besser als 3 Monate mit nichts dar zu stehen.

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IIIIlllIIIlIIl  09.09.2020, 00:11
@TeamStoffcouch

Ja. Zum Glück war er so einer Organisation angemeldet die darauf spezialisiert sind das alles beim Hartz IV funktioniert.

Die haben meinen Onkel ein Anwalt zur verfügung gestellt und habe mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gedroht usw.

Am Ende wurde die Sanktion zurückgenommen.

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