Was passiert bei Überschreitung der Einkommensgrenze nach Einzug in eine WBS-Wohnung?

3 Antworten

Das Wunderbare an unserem Sozialsystem ist, dass es ganz besonders diejenigen unterstützt, die das gar nicht (mehr) brauchen. Wer sich einmal im geförderten Wohnraum eingenistet hat, darf bleiben, solange er will.

In den meisten Bundesländern sogar ganz ohne Ausgleich, aber selbst dort, wo einer fällig wird, bleibt die Wohnung deutlich günstiger als die meisten Alternativen und "krisensicher", weil sie im Fall der Fälle ja wieder vom Amt übernommen wird.

54% der entsprechenden Wohnungen waren 2016 (neuere Angaben konnte ich nicht finden) von "nicht mehr Bedürftigen" belegt, erwähnt nur keiner, wenn gejammert wird, dass bezahlbarer Wohnraum fehlt.

https://www.welt.de/print/die_welt/finanzen/article152828099/Warum-in-Sozialwohnungen-kaum-Beduerftige-leben.html

Sturmzeiten  05.07.2021, 16:23

Naja, dass hat schon seine Berechtigung, sie wirken als soziale Stabilisatoren, ansonsten würden die Wohnhäuser, immer stärker, zu Brennpunkten verkommen. Es gibt genug Beispiele dafür, dass dadurch ganze Stadtteile verloren gegangen sind.

0

Nein, du zahlst dann Fehlbelegungsabgabe, zusätzlich zur Miete.

Dann ziehst du freiwillig aus, weil die die Wohnung teurer als vergleichbare freie Wohnungen macht.

Chrissebo 
Fragesteller
 05.11.2020, 08:11

Danke für deine Antwort. Die Fehlbelegungsabgabe wurde in meinem Heimat-Bundesland abgeschafft. Aber ohne dich wäre ich auf diesen Begriff gar nicht erst gestoßen. Vielen Dank dafür!

0
JeffStarkman2  05.11.2020, 08:12
@Chrissebo

Das kann nicht sein. Dann hättest du ja keinerlei Anreiz, die eben freizumachen.

Dann wird es vielleicht was anderes geben.

0

Man könnte vom Mieter eine sogenannte Fehlbelegungsabgabe fordern oder auch seitens des Förderers eine Eigenbedarfskündigung im Interesse bedürftiger Mieter aussprechen.

Dazu müßten dem Vermieter bzw. dem Förderer erst einmal entsprechende Erkenntniss vorliegen.