Was passiert? Aussage gegen Aussage?

16 Antworten

hey,

wirst du bzw dein freund denn selbst (mit-)beschuldigt oder ist es nur eine zeugenaussage?

also generell bringt eine polizeiliche aussage nur in den allerwenigsten fällen was positives, wenn man einer straftat bezichtigt wird. deshalb kann man sie auch einfach ignorieren.

ich weiss leider nicht, wie hier die gesetzgebung ist. also ob es verboten ist die jacke für jemanden abzuholen ohne zu wissen, dass es auch wirklich seine ist.
eigentlich kann ich mir nicht vorstellen, dass da was strafbares dran sein soll.
aber falls doch bringt man sich durch eine polizeiliche aussage in schwierigkeiten.

ich frage mal jemanden der sich mit sowas gut auskennt und bitte ihn hier etwas zu schreiben ;-)

was "aussage gegen aussage" betrifft, das ist in der theorie vollkommen richtig, aber in der praxis nicht immer.
ich selbst wurde schon mal aufgrund einer einzigen zeugenaussage(keine anderen beweismittel) für eine kleinere drogenangelegenheit verurteilt, obwohl ich in diesem fall unschuldig war und der zeuge nur seinen allerwertesten retten wollte.

in deinem/eurem fall sehe ich da jetzt aber keinen grund zur besorgnis.
solltet ihr oder einer von euch beiden beschuldigt werden, solltet ihr keine aussage bei der polizei machen.
wie gesagt, in der regel versuchen die beamten den sachverhalt entgegen deinen/euren gunsten auszulegen. negative konsequenzen bei einer späteren gerichtsverhandlung hat das nichterscheinen bei der polizei auch nicht(außer bei einer zeugenvorladung).

ich würde erstmal zum amtsgericht gehen, dort nach einer anwaltskonsultation fragen und mich vernünftig beraten lassen(kostet 10€, soweit ich weiss).

lg und viel glück :-)

Droitteur  09.09.2014, 09:51

Vielen Dank für die Blumen^^ Ich kann gar nicht mehr viel dazu schreiben, hast ja schon eine saubere Antwort geliefert!

Die Jacke für jemanden abzuholen, ohne zu wissen, dass es seine ist, ist nicht strafbar - in Frage kommen Versuch des Betrugs und der Unterschlagung, beides ist natürlich nicht fahrlässig möglich. Letztlich ist es gerade die böse Absicht des Täters, von der der Richter (bzw im Vorfeld Staatsanwaltschaft) überzeugt sein muss.

Bin ebenfalls kein Freund davon, bei der Polizei auszusagen, aber das kannst dir ja sicher vorstellen^^ Was auch immer im vorliegenden Fall besser ist: Zu viele Sorgen würde ich mir auch nicht machen. Es wird schon passieren, was passieren muss.

Die Beratungshilfe soll der Fragende ggf gern in Anspruch nehmen, aber nicht zu viel erwarten. Was dem Anwalt am meisten helfen würde, wäre die Akteneinsicht - die bekommt er wohl aber nicht, wenn er nur berät. Der Fragende könnte noch selbst Akteneinsicht nehmen, kann die aber sicher nicht zutreffend auswerten^^ Er könnte Kopien verlangen (nicht ganz billig) und sich dann vom Anwalt beraten lassen. - Aber alles nicht ganz so simpel, weil auch der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der Fragende sich ja keine Sorgen machen muss bzw noch keinen Grund hat, sich zu verteidigen.. :D sry^^

Letztlich muss der Fragende für sich selbst abwägen, ob er riskiert, unnötig viel Geld in die Hand zu nehmen, oder lieber riskiert, unnötig spät Geld in die Hand zu nehmen..

Auch von mir viel Glück :)

Der Türsteher hat ihn nicht rausgelassen weil er deinen Perso hatte und gleich die Polizei gerufen? Und dein bester Freund soll eine schriftliche Aussage machen? - Dann bist du doch gar nicht beschuldigt. Evtl. wirst du als Zeuge aussagen müssen. Dann sagst du wie es war, und Basta.

robinfll 
Fragesteller
 09.09.2014, 07:48

Nein, der Typ den wir kennengelernt hatten war dann draußen. Mein Perso hatte dann der Türsteher und hat mich nicht gehen lassen und mit mir gewartet bis die Polizei kommt!

Nirakeni  09.09.2014, 08:41
@robinfll

Und warum hat dein bester Freund eine Nachricht von der Polizei bekommen, und nicht du? Du hast doch gar keine Vorladung bekommen. Wenn die Polizei sich nicht bei dir meldet, brauchst du auch nichts machen. Wenn du natürlich eine Vorladung bekommst, musst du hingehen. Wenn du willst kannst du auch deinem besten Freund helfen, in dem du sagst wie es war.

Ich bezweifele, dass der Sachverhalt sich so zugetragen hat, wie Du ihn beschreibst.

Nach meiner Auffassung muss etwas Gravierendes passiert sein; so schnell wird die Polizei nicht gerufen, wenn jemand um einen Gefallen gebeten wird oder wenn sich ein Missverständnis ergibt. Türsteher haben normalerweise "ein Gespür" für Gäste, die nicht vertrauenswürdig erscheinen und mit denen es Ärger geben könnte.

Abgesehen davon sollte man vorsichtig sein, sich mit weitgehend unbekannten Personen näher abzugeben bzw. sehr schnell (zu schnell!) ein Vertrauensverhältnis aufzubauen.

Schildere der Polizei den Sachverhalt aus Deiner Sicht und warte ab, was passiert. Ich hoffe, dass Du gut aus der Sache heraus kommst und daraus gelernt hast. Beste Wünsche!

robinfll 
Fragesteller
 09.09.2014, 08:16

Also es hat sich wirklich genau so abgespielt! Warum sollte ich Märchen erzählen?!

Und klar, ich habe jetzt schon daraus gelernt, dass ich in solchen Sachen nicht einfach jeden Vertrauen schenken soll!

Danke für die Antwort!

katwal  09.09.2014, 08:41
@robinfll

@robinfil: Du schilderst nun mal Deine Sichtweise. Der Gegner schildert seine Sichtweise. So ist es nun mal.

Merkwürdig finde ich es schon, dass der "Bekannte" nicht selbst seine Jacke an der Garderobe abholen wollte, sondern angeblich zunächst "eine rauchen" wollte. Einen "Gefallen" unter solchen Umständen (Suchtförderung! ---schmunzel---) würde ich von vornherein ablehnen.

Zur Beurteilung einer Angelegenheit ist es immer erforderlich, sich beide Seiten anzuhören (objektiv!). "Audiatur et altera pars" sagt der Lateiner.

Wichtig ist es, dass Du daraus gelernt hast, nicht jedem, den Du gerade mal kennen gelernt hast, Vertrauen zu schenken.

Es gibt eine Anzeige, deshalb muß die Polizei ermitteln. Wenn dein bester Freund deine Version bestätigt dann hat sich das schnell erledigt. Bis jetzt gibt es noch keinen Kläger sondern nur eine Anzeige. Wegen was überhaupt?

Objektiv gesehen hast du versucht, dir fremdes Eigentum anzueigen. Dieser Umstand ist bewiesen. Deine Einlassung ist möglich, würde aber am glaubwürdigsten durch den "Unbekannten" belegt. Ein weiser Richter würde bei deiner Vita und der Tatsache, dass es nicht zum Schaden kam "in dubio rpo reo" sprechen.