Kann ich eine Zeugenaussage vor dem Gerichtsverfahren nochmal durchlesen?

2 Antworten

Du kannst dich auf die damals gemachte Aussage berufen und vor Gericht darauf hinweisen, dass wegen der Zeit, die seitdem vergangen ist, deine detaillierte Erinnerung daran nachgelassen hat. Ein ausgebuffter Anwalt könnte versuchen, dich deswegen zu verunsichern (falls einer vorhanden ist). Dass du deine Aussage von damals noch mal einsehen kannst glaube ich nicht, aber womöglich trägt der Richter diese noch einmal vor und fragt dich, ob diese Angaben der Wahrheit entsprechen und du evt. diesen noch was hinzufügen möchtest. Vielleicht hat er zum einen oder anderen Teil davon noch Fragen, die du dann beantworten kannst, immer mit der Prämisse, dass du das auch noch weißt und dich wirklich daran erinnerst.

Nein, da du keine Akteneinsicht bekommst. Das Gericht will zunächst wissen, was dir noch im Gedächtnis geblieben ist. Danach würde der Richter dir deine Zeugenaussage bei der Polizei vorhalten und auf Differenzen hinweisen, bzw. nachhaken.