Kann man eine Zeugenaussage verweigern?
Ich wurde vom Amtsgericht vorgeladen um eine Zeugenaussage gegen jmd zumachen...aber in einem Fall in dem es gar nicht mehr um die Tat wo ich Zeuge war geht. Kann ich das verweigern? Ich bin zwar dafür dass der Angeklagte für das bestraft wird wo ich dabei war, aber jetzt wird er wegen etwas ganz Anderem (schlimmeres) angeklagt und ich muss wahrscheinlich bezeugen, dass der Angeklagte schon früher auffällig war. Das Problem ist, dass wir uns privat kennen und sich unser Freundeskreis teilweise überschneidet. Ich habe kein Bock, dass es da dann zu Spannungen kommt.
12 Antworten
Wenn du schweigst, heißt du indirekt die Taten des Beschuldigten gut.
Du und eure gemeinsamen Freunde, habt ihr wirklich das Gefühl, das Richtige zu tun, wenn ihr schweigt?
Ich weiß nicht, um welche Tat es geht, aber ich sehe nichts, was man dir vorwerfen kann, wenn deine Aussage dazu führen sollte, dass jemand zu seinen Taten stehen muss. Du bist schließlich nicht der, der etwas verbrochen hat und du bist auch nicht der, der ein Urteil fällt.
Das würde ich genauso sagen.
Ja, bei Gericht musst du nach §48 stpo Aussagen. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Das wäre zb, wenn du dich mit einer Aussage selbst belasten würdest oder wenn gegen einen Verwandten ausgesagt werden soll. Dann hat man das Recht die Aussage zu verweigern. Aber nicht weil sich der Freundeskreis überschneidet. Eine falschaussage wäre strafbar (auch wenn die Aussage verweigert werden dürfte) und bei einer Weigerung kann die Aussage erzwungen werden. Z.b. durch Zwangsgeld oder notfalls auch Haft.
Die Sache ist, dass ich bei dem jetzigen Fall nicht mal Zeuge bin, ich weiß nicht mal um was es genau geht. Das von damals ist schon lange vom Tisch und ich werde niemanden mit etwas belasten wofür er schon bestraft wurde.
Beantworte die Fragen knapp aber vollständig und Wahrheitsgemäß. Fragen die für das aktuelle Verfahren nicht relevant sind wird der Anwalt des Beschuldigten schon verhindern. Bring dich deswegen nicht in Schwierigkeiten
Nein, du hast keinen juristischen Grund für ein Zeugnisverweigerungsrecht. Das gilt nur in Fällen, in denen du gegen Verwandte (z.B. Eltern und Geschwister, Ehegatten, Kinder usw) aussagen mußt. Du kannst auch eine Aussage verweigern, auch auf einzelne Fragen, wenn du dich mit der Antwort selbst einer Straftat bezichtigen würdest.
In allen anderen Fällen MUSST du aussagen. Die Aussage kann sogar durch Beugehaft erzwungen werden. Das kommt aber nur äußerst selten vor.
Nähere Einzelheiten findest du hier:
Mach es doch so wie die Politiker. Erinnere dich nicht mehr.
Das ist nicht ratsam! Staatsanwaltschaft und Richter sind nicht blöd und können sehr gut einschätzen, wer die Wahrheit sagt und wer lügt. Außerdem darf der Zeuge nichts verschweigen und nichts hinzufügen. Darüber wird er vor seiner Aussage vom Richter belehrt. Wenn herauskommt, dass er doch etwas gewußt hat und bei seiner Zeugenaussage gelogen hat, dann wird er selbst bestraft. Eine Falschaussage wird in vielen Fällen sehr schnell durch andere Zeugen oder Umstände herausgefunden. So einfach, wie du dir das vorstellst, ist das alles nicht! HIer findest du das Strafmaß für falsche Zeugenaussagen:
Mir ist nicht bekannt, daß irgend ein Politiker für seine Erinnerungslücken bestraft worden wäre 😂😂😂
In dieser Frage ging es um ganz "normale" Gerichtsprozesse und nicht um politische Untersuchungsausschüsse.
Sag aus über das, was du gesehen hast. Nicht Aussage steht unter Strafe. Müsste in den rechtsfolgen stehen am Ende der Vorladung.
Nur, wenn du dich selbst belasten würdest oder wenn der Beschuldigte ein Angehöriger ist.
Ich wurde da sowieso mit reingezogen, ich habe mich selbst nie als Zeuge gemeldet. Ich weiß bis heute nicht, woher die Polizei damals wusste, dass ich da dabei war. Ich habe zwar dann ausgesagt, weil ich damit einen Kumpel entlasten konnte, aber das Thema war dann auch vom Tisch. Und jz bin ich als Zeuge vorgeladen in einem ganz anderen Fall. Ich hab damit absolut nichts zu tun. Ich war weder dabei, noch weiß ich um was es eigentlich genau geht.