Was mache ich wenn mein Ex mir Unterschlagung vorwirft?
Hallo liebe Community. Mein Exfreund ist sehr narzisstisch veranlagt, weswegen ich mich vor einigen Monaten von ihm getrennt habe. Er hat noch einige Sachen von mir, die allerdings nicht viel Wert sind. Um ein Wiedersehen zu vermeiden, hab ich es einfach dabei belassen und die Sachen ersetzt, er hat seine Sachen bereits wieder, ich wollte sie nicht länger aufbewahren. Damit hat sich der Kontakt für mich erledigt.
Jetzt versucht er allerdings mich zu kontaktieren, weil ich sein Ipad nicht rausrücke und droht mir mit dem Anwalt. Das Problem: Es gibt besagtes Ipad gar nicht. Ich hatte es nie, allerdings weiß ich nicht, ob er jemals eins besessen hat. Kann er mir überhaupt etwas vorwerfen ohne Beweis? Sollte es ein Ipad geben und er hat auch eine Rechnung, kann er dann einfach behaupten es wäre in meinem Besitz? Ich bin mir sicher, dass er sogar Freunde findet, die ihm das bezeugen würden.
Ich bin ein wenig ratlos. Ich würde niemals etwas so wertvolles behalten, das zudem nicht mir gehört. Ich glaube, das sind alles leere Worte eines Narzissten, wäre aber gerne darauf vorbereitet, falls ein Brief vom Anwalt kommt. Ich selbst möchte abschließen, am liebsten ohne selbst einen Anwalt einschalten zu müssen.
Weiß jemand, was mir droht und wie ich da unkompliziert wieder rauskomme? Ich wäre sehr dankbar!
2 Antworten
Warte entspannt ab, ob wirklich ein Brief vom Anwalt kommt. Damit wird immer sehr gerne gedroht aber nicht durchgeführt. Der Anwalt der die anwaltliche Vertretung übernimmt, möchte im Vorfeld zu dem Fall ja auch die Fakten haben. Also müsste er bereits dem Anwalt die Kaufrechnung des Ipad zeigen. Ein Anwalt ist ja dazu da die juristische Vertretung zu übernehmen und nicht den Mandanten in Lügen oder aus der Luft gegriffenen Behauptungen zu unterstützen.
Danke für deine Antwort! Er pflegt allerdings ein sehr freundschaftliches Verhältnis zu seinem Anwalt. Der hat ihn in der Vergangenheit schon öfter sehr unmoralisch aus der ein oder anderen Situation gerettet. Aber du hast wohl recht. Mehr als abwarten bleibt mir wohl nicht übrig!
Im Falle X bleibt Dir nur die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, dass er Dir nie ein IPad überlassen / leihweise zur Verfügung gestellt hat.
Außerdem müsste er den Kauf eines solchen Gerätes auch vor Gricht nachweisen können.