Was kann mir bei einer Schlägerei polizeilich passieren?

13 Antworten

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Körperverletzung. Sollten sie dich als professionellen Kampfsportler einschätzen, sogar schwere Körperverletzung. Dann solltest du nämlich nur verteidigen und nicht angreifen.

Es sei denn, du kannst beweisen, dass es Selbstverteidigung war. Aber bei DEN Verletzungen, glaub ich das nicht!

Gerade WEIL du Kampfsport "gemacht" hast, wirst du wohl härter betraft werden. Denn beim Unterricht wurde dir immer wieder gesagt, dass du deine Fähigkeiten zurückhaltend einsetzen musst (wenn überhaupt, dann NUR zur Verteidigung!).

Offenbar hast du aber objektiv ANGEFANGEN (der andere wollte ..., du hingegen HAST zugeschlagen!)

Du schreibst nichts über dein Alter, Vorstrafen etc., deswegen kann dir hier niemand etwas über die Einordnung und Strafhöhe sagen.

Auch wenn der andere angefangen hat hast du ihn schwer verletzt...kein Richter wird glauben das du ihm in Rahmen einer "Selbstverteidigung" was gebrochen hast daher Körperverletzungt... wird ohne Vorstrafen vermutlich auf Bewährung ausgesetzt...

Gibt es irgendwelche Zeugen, die bezeugen können, dass er angefangen hat und dies dann nur eine Notwehrhandlung war (erster Schlag vom anderen) ? Wenn es nur Notwehr war bzw. man im Affekt gehandelt hat, hat man erheblich bessere Karten.

Wie sieht es bzgl. dem Ruf des anderen / eigener Ruf aus ? Ist der andere evtl. schon als Schläger bekannt und der eigene Ruf bisher tadellos ? Wichtig ist auch ob es zur Anzeige kommt.

Da es zur Körperverletzung kam, ist § 223 StGB Körperverletzung maßgebend. So etwas kann mit Freiheitsentzug bis zu 5 Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Zusätzlich kann zivilrechtlich noch etwas dazukommen (Schmerzensgeld, Arbeitsausfall, ...). Wenn man schuldig war, kann es teuer werden (zzgl. Gerichtskosten, Anwalt, ...).

Das wird niemans glauben dass der Angreifer mit seinen Rippen, dem Jochbein und der Nase angegriffen hat. Abwehren alleine kann das also nicht gewesen sein, eher ein "Gegenangriff".

Und als Kampfsportler sollte man wissen was man da macht, also wird auch keiner glauben dass das aus versehen passiert ist. Und vor allem wie sollen drei verschiedene Stellen gleichzeitig aus versehen getroffen worden sein?

Wenn ich (kann >100kg anheben) mit einem Schlag einem (z.B. mit Messer befaffneten) Angreifer fast das Nasenbein ins Hin treibe und der taumelt rückwärts gegen eine Wand oder fällt um wie ein Baum, dann ist die Nase und der Schädel gebrochen, aber das kann man als einen Schlag in Notwehr auffassen. Aber Rippen Nase und Jochbein? Wie soll das durch eine einzige Handlung zustande kommen?

Bekommt der Kampfsportverein was davon mit, so wird man ausgeschlossen. Die Kampfsportvereine können es sich nicht leisten mit jemanden zu tun zu haben der Leute halb tot prügelt.