Was kann ich tun Arbeitsrecht?
Guten Abend euch allen undzwar folgendermaßen, habe ich vor kurzem in der schule 2 Tage blau gemacht aber nicht ohne Grund , und mein Betrieb hat es herausgefunden und hier kommt das allgemeine Problem: ich habe nächste Woche Urlaub ( was seit Januar schon genehmigt ist ) aber mein Ausbilder meinte ich soll trotzdem 2 Tage kommen wegen den 2 Tagen die ich gefehlt habe , ich habe gesagt ich weigere mich und wäre bereit es nach meinen Urlaub abzuarbeiten oder mir dafür was von Lohn abziehen zu lassen , er meinte dann wenn ich nicht komme könnte man mich ja einfach so kündigen usw und er würde zu meine Berufsschule gehen und alle Fehlzeiten aufschreiben was maximal 3-4 Tage in 3 Jahre Ausbildung wären ( vorweg bin Vater eines Kindes , bin Azubi und bin in einer Gewerkschaft also habe ich 3fachen Schutz ) und ohne es mit der filaleitung bzw Betriebsrat abgesprochen soll ich doch die 2 Tage arbeiten komme wo ich mich aber weigere : meine Frage an euch. Was kann ich tuhen ? Wenn ich von ihm erpresst/ bedroht werde
zudem hat er mich in der Vergangenheit oft beleidigt ( was andere Mitarbeiter vom Betriebsrat wissen ) ich stehe kurz vor der Prüfung und die stellvertretende filaleitung meinte auch zu mir das es nicht so wirklich Rechtens ist ich freue mich über Antworten ( hatte auch bisher keine Abmahnung)
5 Antworten
Wenn man ohne Grund oder falschen Grund blau macht lügt man seinen ag an was zur fristlosen Kündigung führen kann. Dein AG kommt dir entgegen also Nutz es.
jedenfalls hört es sich so an.
Langsam.
Dass du blau gemacht hast in der Berufsschule (unentschuldigtes Fehlen) ist Arbeitsverweigerung und kann zu einer fristlosen verhaltensbedingten Kündigung führen. Einer Abmahnung bedarf es da nicht!
Bei einer verhaltensbedingten Kündigung sind auch keine sozialen Aspekte zu berücksichtigen (also dass du Familienvater bist), also das Argument kannst du dir sparen!
Und die Gewerkschaftsmitgliedschaft schützt ebenfalls nicht vor Kündigung.
Also komm mal runter von deinem hohen Ross! DU hast blau gemacht, man ist dir drauf gekommen und prüft jetzt, wie oft du UNENTSCHULDIGT gefehlt hast. Findet man noch mehr solcher Fehlzeiten, dann wird man dich feuern, Azubi oder nicht.
Kurz zusammengefasst:
Das unentschuldigte Fernbleiben von der Arbeit ist eine Verletzung der Rechte und Pflichten der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen. Unentschuldigtes Fehlen kann eine fristlose Kündigung begründen, auch ohne vorangegangene Abmahnung.
In einigen Fällen, die unter anderem auch vor Gericht landeten, wurde eine fristlose Kündigung bei unentschuldigtem Fehlen ohne vorangegangener Abmahnung bestätigt.
Also back mal lieber kleine Brötchen, entschuldige dich, und mach nie wieder blau! Sei froh, wenn man dich zur Abschlussprüfung antreten lässt...und rechne lieber damit, dass dich der Betrieb auch bei bestandener Prüfung NICHT übernehmen wird.
Mit der unentschuldigten Abwesenheit in der Berufsschule hast du den ursprünglichen und massiven Fehler gemacht. Würde vermutlich nicht für eine Kündigung ausreichen, wenn es das erste mal war, aber war eben dennoch ein wirklich SEHR grober Verstoß.
Somit solltest du jetzt nicht nach Möglichkeiten suchen, deinen Arbeitgeber zu verklagen oder so, sondern lieber überlegen, welchen Gegenvorschlag du zur Wiedergutmachung deines Fehlverhaltens machen kannst.
Die Option, die dir da geboten wird, ist ja quasi die, dass man die Fehltage als Urlaubstage "verbucht" und du dafür zwei Tage des geplanten Urlaubs eben doch arbeitest. Das wäre durchaus eine mögliche Option.
Eine andere wäre, dass du die Zeit anders nacharbeitest - also quasi als Minusstunden aufschreiben und diese dann durch längere oder zusätzliche Tage ausgleichen.
Eine Verrechnung der Fehlzeiten mit dem Gehalt - also ein Abzug - wäre ebenfalls denkbar.
Aber letztendlich hast DU ursprünglich Mist gebaut. Deshalb kannst du jetzt auch nur Vorschläge machen und musst letztendlich deinem Arbeitgeber die Wahl lassen, welchen er davon annimmt. Oder du gehst weiter auf Verweigerung bis zur Prüfung und lebst damit, wenn du aus dieser Ausbildung dann definitiv nicht mit einem guten Arbeitszeugnis rausgehst. Wäre aber keine allzu gute Idee, weil du dir damit den Einstieg in den Beruf nach dieser Ausbildung schon ziemlich erschweren könntest...
Noch mal: es geht jetzt nicht darum, womit DU einverstanden bist, sondern was dein Ausbildungsbetrieb von dir als Wiedergutmachung DEINES Fehlverhaltens möchte! Und wenn es auf die zwei Tage mit geplantem Urlaub hinausläuft, tja, dann ist das eben so.
Oder - wie gesagt - mach dir das Leben erheblich schwerer, indem du mit dem schlechten Zeugnis vom Betrieb lebst. Denn das wird definitiv sonst die Konsequenz sein.
Bei unentschuldigtem Fehlen nutzen weder Vaterschaft noch Gewerkschaft etwas.
Du „klaust“ dem AG Gehalt indem du dir Tage bezahlen lässt die du nicht in der Schule warst… das Angebot von deinem Chef ist da keine Drohung sondern schon sehr nett! Ich würde ab Denner Stelle mal ganz kleine Brötchen backen
( das stimmt aber das war ja das erste mal ) und ich war ja bereit sogar dazu es abziehen zu lassen aber wenn man mir direkt mit der Kündigung droht bzw mich beleidigt sehe ich da blau )
Willst du jetzt kurz vor Ende noch einen Aufstand machen. Geh die 2 Tage und gut. Die werden dich eh nicht übernehmen.
Sehe ich auch so habe Mist gebaut aber ich bezweifle sehr stark das man mich so leicht kündigen kann wegen den einen Verstoß ( wegen vaterschutz und Gewerkschaft Schutz ) und das war er mit mir in der Ausbildung abgezogen hat ist schlimmer ) ich bin auch damit einverstanden mir es von mein Lohn abziehen zu lassen oder eben als minusstunde