Was ist zu tun bei einem ungerechtfertigten Hausverbot bei EDEKA??

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Ergänzung: Wenn es tatsächlich (!) um reine Schikane handelt, wäre das evtl. rechtswidrig.

Da Du aber nicht schreibst, was vorgefallen ist, können wir das hier nicht beurteilen.

Was ist zu tun bei einem ungerechtfertigten Hausverbot bei EDEKA??

Gar nichts, außer sich daran zu halten (ansonsten wäre es eine Straftat, Hausfriedensbruch, siehe §123 Strafgesetzbuch).

Ob es (aus Deiner Sicht) gerechtfertigt ist oder nicht, das spielt keine Rolle. Der Inhaber hat das Hausrecht und kann jedem "einfach so" Hausverbot erteilen, dazu braucht er keinen Grund.

Du kannst ja genauso einfach beschliessen, dass Person "X" oder Person "Y" Dein Haus bzw. Deine Wohnung nicht betreten soll, dazu musst Du X oder Y ja auch keinen "Grund" nennen.

Also, was tust Du? Du kaufst zukünftig woanders ein.

Wenn dem Laden deine Nase nicht passt, kann er dir Hausverbot erteilen. Grundlage ist die Vertragsfreiheit aus dem Grundgesetz...niemand kann den Laden zwingen, mit dir als Kunden Geschäfte zu machen.

Ob gerechtfertigt oder nicht steht dabei nicht zur Diskussion.


ZuumZuum  05.10.2020, 10:45

Wenn dem Laden deine Nase nicht passt, kann er dir Hausverbot erteilen.

So einfach ist das nun auch wieder nicht. Aus dem von dir besagtem Grund kann kein öffentlich von Jedermann zugänglicher Laden ein Hausverbot aussprechen. Dazu bedarf es gewichtiger Gründe, z.B. Belästigung der Kunden, Störung des Betriebes, strafbare Handlungen.

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ZuumZuum  05.10.2020, 10:49
@ZuumZuum

Noch zur Ergänzung:

Stichwort: Hausrechtsbereiche mit tatsächlich öffentlichem Verkehr

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Hausverbot braucht nicht gerechtfertigt zu sein.

Einfach einhalten.


ZuumZuum  05.10.2020, 10:46

In einem öffentlich von jedermann zugänglichem Laden schon. Den wird es auch geben, sonst hätte er kein Hausverbot.

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Da kann man nichts tun.

Es spielt keine Rolle, warum das Hausverbot ausgesprochen wurde.

Jeder Ladeninhaber, vertretungsweise das Personal hat das Hausrecht.

Sie entscheiden also ganz alleine, wen sie in ihrem Laden haben wollen und wen nicht.

Das bedarf keiner Begründung.


ZuumZuum  05.10.2020, 10:52

Das bedarf keiner Begründung.

Doch. Stichwort:

Hausrechtsbereiche mit tatsächlich öffentlichem Verkehr

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