Was ist, wenn man von der Schule verschwindet?

10 Antworten

Von Experte rotesand bestätigt

Da die Lehrer Aufsichtspflichtig sind ist das ne ganz schöne scheiß Idee.

Es wird eine Suchaktion geben.

Die Eltern werden sofort informiert.

Die Polizei wird eingeschaltet.

Und die Lehrkraft bekommt richtig richtig Stress, weil sie nicht aufgepasst hat.

Einfach nicht machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin seit 13 Jahren in der Schule und kann alles außer Mathe

Lorenz0981  23.05.2023, 13:17

Stimmt nicht. In der Grundschule vielleicht oder wenn du jünger bist, aber ab der 7.- 8. Klasse interessiert das zumindest bei uns niemanden.

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xanaxueberdosis  23.05.2023, 13:18
@Lorenz0981

Dann würde ich mir sorgen um die Schule machen. So lang die Schüler unter 18 sind gilt Aufsichtspflicht für Lehrer.

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Lorenz0981  23.05.2023, 16:21
@xanaxueberdosis

Das Problem ist, dass die Polizei sehr oft unnötig gestört werden würde nur weil ein Schüler beim Edeka ist

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doktoryakushi00 
Fragesteller
 31.05.2023, 09:46

Naja, wohl eher nicht

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Das fragst Du am besten einen Deiner Lehrer oder den Direktor. Die können Dir besser beantworten, wie weit sie gehen würden. Eine Suchaktion wird es wohl kaum geben. Erstmal werden die Eltern telefonisch davon in Kenntnis gesetzt. Geht das weiter, gibt es persönliche Gespräche. Und irgendwann vielleicht ein Bußgeld.

Im meiner Schule war das schon fast normal. Da sind viele oft einfach gegangen, mich eingeschlossen. Konsequenzen gab es nie wirklich. Ich bin mal ein ganzes Jahr lang jeden Donnerstag nach der 2. Stunde gegangen (danach waren 6 Std. Hauswirtschaft dran), da die Hauswirtschaftslehrerin und ich grundsätzlich heftig aneinander geraten sind. Das wurde irgendwann so normal, dass der Lehrer aus den ersten beiden Stunden schon immer Tschüss zu mir sagte.

Da passiert gar nix, außer, dass dich der Leiter vielleicht das nächste mal wenn er dich sieht fragt, wieso du nicht da warst und/ oder einen Spruch wie „Na auch wieder da“ bringt.

Könnte ja auch sein, dass du krank warst an dem Tag oder so.
Ab der weiterführenden Schule interessiert das eigentlich keinen mehr, maximal noch die fünfte über, wenn überhaupt.

Man wird als Abgängiger wahrscheinlich eine Suchaktion auslösen - bei uns ist so was vor über 20 Jahren mal passiert. Man hat ihn zwar wieder gefunden bzw. konnte die Situation aufklären, aber so was verursacht schon einen gewissen "Heckmeck". In einer anderen Klasse ging mal ein Schüler beim Wandertag verloren bzw. mal von einem Toilettengang nicht mehr zurück - das zog Kreise bis zur Schulbehörde, auch wenn rauskam, dass er sich entfernt hatte, weil ihm der Wandertag nicht gefallen hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dibo123y  23.05.2023, 13:13

eine suchaktion? sowas hat es bei uns nie gegeben.

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rotesand  23.05.2023, 13:14
@Dibo123y

Ich meinte das insofern, dass der Schüler "vermisst und gesucht" wird - der Begriff ist ja dehnbar. Allerdings war der Mitschüler meiner Klasse damals acht Jahre alt - bei einem Erstklässler passiert da eventuell mehr als bei einem Jugendlichen.

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Dibo123y  23.05.2023, 13:15
@rotesand

ja, das mag sein, aber in der regel würde man erstmal davon ausgehen, dass er nach hause gegangen ist und die eltern anrufen.

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gar nichts ist dann, ich wurde regelmäßig raus geworfen und wenn schon bald schulschluss war bin ich oft nach hause gegangen, oder auch wenn die stunde schon bald rum war und dann eh große pause bin ich oft zum bäcker gegenüber der schule, ist zwar streng verboten aber trotzdem waren dort viele schüler jede pause, weils halt nur einmal über die straße ist und man die schule von da halt sogar noch sehen kann.