Was ist wenn man krank ist und bei dem Ferienjob gekündigt hat, wird man dann in der Zeit der Kündigungsfrist auch bezahlt?

3 Antworten

Wenn du versicherungspflichtig gearbeitet hast, hast du Anspruch auf Krankengeld.

Warst du weniger als 4 Wochen im Betrieb, greift das Lohnfortzahlungsgesetz noch nicht.

Das kommt drauf an

  • ob Du - vor der Erkrankung - mehr als 4 Wochen beschäftigt warst
Entgeltfortzahlungsgesetz § 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

(1) 1Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. ...

(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Wenn Du länger als 4 Wochen dort beschäftigt bist, ja.