Was ist wenn ich einen Brief als Büchersendung versende aber agr kein Buch drin ist?
Hallo,
angenommen ich verschicke einen Brief mit der Deutschen Post AG als Büchersendung (ermäßigtes Porto!) und es ist gar kein Buch, sondern was anderes drin. Was kann dann passieren? kann dann die Post sagen, das transportiern wir nicht weiter? Aber es gibt ja auch das Postgeheimnis, welches besagt, das nur der Empfänger den Brief öffnen darf. Also könnte man doch rein theoretisch alles als Büchersendung verschicken, was man will um weniger Geld für Porto auzugeben, oder ist meine Denkweise da falsch?
DANKE! und ein schönes Wochenende!
12 Antworten
Hallo, dies trifft allerdings nicht bei Büchersendungen oder Warensendungen zu. Die Post ist berechtigt dazu hereinzuschauen...sie überprüft den Inhalt, deshalb darf ja bei Büchersendungen oder Warensendungen auch nicht der Umschlag zugeklebt sein. Da gibt es Umschläge mit so einem "Pampers" Verschluss wo man ihn jederzeit und beliebig öffnen kann. Gerade deshalb bietet die Post diese Sendungen ja viel günstiger an, wie sonst. Bei uns sind Büchersendungen bis 1kg für 1,40 zu bekommen. Also wenn dir das Briefgeheimnis wichtig ist, musst du einfach mit einer anderen Postart versenden. LG :)
Wenn Du etwas als Büchersendung verschickst,muss die Verpackung offen sein bzw mit Musterbeutelklammern verschlossen. Du erklärst Dich damit einverstanden, dass die Post die Sendung zu Prüfzwecken (ob sie den Bedingungen für Büchersendungen entspricht) öffnen darf.
Wenn die Post einen Verstoß gegen die Bedingungen feststellt, schickt sie die Sendung entweder an Dich zurück oder der Empfänger muss Nachentgelt bezahlen.
Büchersendungen bleiben offen, damit die Post sie überprüfen kann. Oft werden Musterklammern verwendet - die lassen sich leicht entfernen und ebenso einfach zum Wiederverschließen der Sendung benutzen.
Nein, die Büchersendung ist offen (also so verschlossen, dass man offnen und wieder verschliessen kann). Keine Klebe oder so. Es darf auch kein Brief beigelegt sein, nicht mal eine Notiz. Und reinschauen darf die Post in diesem Fall eben doch, also dürftest du vermutlich irgend eine Strafe zahlen oder so...
Wenn man eine Sendung als Büchersendung deklariert, gibt man automatisch sein Einverständnis, dass der Umschlag zur Kontrolle geöffnet werden darf. Darum sind die in der Regel auch nur mit ein paar Klammern verschlossen. Wenn nicht drin ist, was soll, kommt es eben zu dir zurück, oder du musst Strafporto zahlen.