Was ist Indikationsregelung?

5 Antworten

Nach der Idikationenregelung braucht es einen bestimmten Grund( Indikation) zum Schwangerschaftsabbruch. Gründe können sein, Vergewaltigung, Erbkrankheiten etc. im Gegensatz zu der Fristenlösung, wo man einen bestimmten Zeitraum nicht überschreiten darf, der Grund aber egal ist. Die Frau muss sich bei dieser Lösung nicht rechtfertigen.

Das heisst im Klartext bei der Indikationsregelung entscheiden andere ob es zu einem Abbruch kommen darf oder nicht. Nicht die Frau selbst, das ist entwürdigend und macht den Frauen wesentlich mehr psychische Probleme, weil sie gezwungen wird sich zu offenbaren.

Begii 
Fragesteller
 23.03.2014, 15:33

Viiiiiiiiielen Dank :)

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  • Indikation ist ein Fachbegriff dafür, welche medizinische Maßnahme notwendig ist.
  • Im Falle von Schwangerschaftsabbruch gibt es im deutschen Recht zwei Möglichkeiten, dass er legal durchgeführt werden darf.
  • Einerseits die Fristenregelung, die ausschließlich darauf abhebt, wie weit fortgeschritten die Schwangerschaft schon ist. Bis zur 12. Woche nach Empfängnis darf die Frau frei entscheiden.
  • Andererseits die Indikationsregelung, nach der die Frau auch später als die 12. Woche abtreiben darf, wenn gesundheitliche Gründe dies nötig machen, im Wortlaut des Gesetzes "um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden". Diese Formulierung ist schwammig und erlaubt einen recht großen Spielraum, im Kern geht es aber z.B. darum, dass die Schwangerschaft das Leben der Schwangeren gefährdet, oder dass eine schwerwiegende Behinderung des Fötus diagnostiziert wird, die ein weiteres Austragen nicht sinnvoll erscheinen lässt.

Indikation, d.h. ein Schwangerschaftsabbruch ist "indiziert" = angezeigt, aus Sicht eines Gutachters begründet, notwendig, um eine Gefahr für die Frau abzuwenden. Darüber entscheidet ein Arzt. In Deutschland muss das ein anderer Arzt sein als derjenige, der den Abbruch durchführt.

Zulässig für einen rechtmässigen Schwangerschaftsabbruch (nach der 14. Schwangerschaftswoche) gemäss deutschem Gesetz sind Vergewaltigung oder gesundheitliche, medizinische Gründe (die Gefahr einer Beeinträchtigung der seelischen oder körperlichen Gesundheit der Frau).

Kajjo  23.03.2014, 22:58

Meines Erachtens gilt die kriminologische Indikation ebenfalls nur bis zur 12. Woche.

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annemarie37  24.03.2014, 10:42
@Kajjo

Stimmt, du hast recht, Kajjo. Allerdings würde vermutlich - oder sollte zumindest ! - die medizinische (psychische) Indikation zum Tragen kommen, wenn eine vergewaltigte Frau aus irgend welchen Gründen die Schwangerschaft erst nach der 12. Woche (d.h. nach der 14. Schwangerschaftswoche) bemerkt. Denkbar ist ja, dass sie durch das Vorgefallene derart traumatisiert wurde, dass sie die Schwangerschaft lange Zeit verdrängt.

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Unverschämterweise ist Frau gezwungen sich erklären zu müssen, warum sie abtreibt, obwohl es doch ihr Körper ist, um den es geht. Es ist eigentlich erstaunlich wie sanftmütig doch Frauen diese Sauerei hinnehmen. Wäre ich eine Frau, würde ich einen erheblichen Rabbatz veranstalten, denn nur die Frau selbst sollte darüber entscheiden, ob nun Schwangerschaft oder nicht. Sowit ich das als Mann überschauen kann, macht es sich dsbzgl. fast keine Frau leicht, sondern zeigt vielmehr ein hohes Maß an Verantwortung, anders als es uns die Kirche und die staatstragenden Parteien weismachen wollen.