Was ist die Strafe für ein Tag?

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Das ist Sachbeschädigung, eine Straftat. Über die genaue Höhe der Strafe entscheidet dann die Staatsanwaltschaft oder ggf. der Richter, wenn es vor Gericht geht.

Den Strafrahmen (von-bis) für Sachbeschädigung kannst Du im Gesetz nachlesen:

§303 Strafgesetzbuch - Sachbeschädigung:

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
farbwasser  21.05.2023, 13:04

Selbst dann müsste es noch geklärt werden ob es überhaupt Sachbeschädigung ist oder nicht.

Gibt zu viele Faktoren die aus der Frage nicht heraus gehen. Beantworten kann man es so eh nicht.

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Waldmensch70  21.05.2023, 13:08
@farbwasser
Selbst dann müsste es noch geklärt werden ob es überhaupt Sachbeschädigung ist oder nicht.

Natürlich ist es das.

"Taggen " (im Sinne von Einen TAG als Graffiti auf die Parkbank sprühen oder malen) wird er ja nicht mit Kreidepulver oder einer anderen, absichtlich nicht darauf haftenden Substanz machen.
Das da jetzt in die Frage hinein zu dichten ist albern und weltfremd.

In sofern greift mindestens mal §303 Absatz 2. Selbst, wenn der Farbauftrag die Bank nicht im physikalischen Sinne "beschädigt" hat (was aber schon allein durch die Einwirkung des Lösungsmittels der Farbe auf die Bank oder das Einziehen der Farbe in die Bank im Normalfall gegeben ist).

Schönen Tag noch.

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farbwasser  21.05.2023, 14:49
@Waldmensch70

Ich weiß was du sagen willst. Die Chance ist gering aber nicht ausgeschlossen. Du interpretiert ja auch rein das es so passiert.

Wenn die Bank schon komplett zugetaggt ist, muss es auch nicht unbedingt Sachbeschädigung sein. Ich habe nur geschrieben, daß man aus der Frage keine explizite Antwort geben kann da man nicht alle Faktoren kennt.

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Waldmensch70  21.05.2023, 14:53
@farbwasser
Ich weiß was du sagen willst. Die Chance ist gering aber nicht ausgeschlossen. Du interpretiert ja auch rein das es so passiert.

Stimmt.
Aber Deine Beispiele die Du daraufhin jeweils bringst (in diesem und Deinem vorherigen Kommentar), die halte ich nicht für rechtlich haltbar.

Wenn die Bank schon komplett zugetaggt ist, muss es auch nicht unbedingt Sachbeschädigung sein.

Doch, ist es dann immer noch. Nur weil etwas vorher schon beschädigt war ist eine neue, weitere Beschädigung nicht plötzlich "etwas Anderes" oder "keine Beschädigung mehr".

Ich habe nur geschrieben, daß man aus der Frage keine explizite Antwort geben kann da man nicht alle Faktoren kennt.

Ja, zur Kenntnis genommen.

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farbwasser  21.05.2023, 15:03
@Waldmensch70

Doch das kann und ist durchaus vorgekommen, daß es anders gewertet wird. Ich sage nicht das dem immer so ist. Wenn es so einfach wäre, würde ja immer jeder mit der selben Strafe belegt werden wenn er erwischt wird.

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Wäre eine Sachbeschädigung und somit eine Straftat. Über die Strafe, würde das Gericht entscheiden, vielleicht eine Geldstrafe oder Sozialstunden.

farbwasser  21.05.2023, 13:06

In der Frage ist nicht wirklich zu erkennen ob es sich um Sachbeschädigung handelt oder nicht. Dafür ist die Frage, finde ich, zu ungenau.

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farbwasser  23.05.2023, 19:16
@Nosaj816

Wahrscheinlich ja aber muss nicht unbedingt. Gibt mehrere Faktoren die zu berücksichtigen sind.

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Wenn du an ganz eifrige Beamte gerätst, nehmen sie deine Personalien auf. Ansonsten passiert gar nichts. Wegen ein paar Tags wird im Leben keine Anklage erhoben, dazu sind die Gerichte und die Polizei viel zu überlastet.

Ich bin kein Jurist, aber ich geh mal davon aus man bekommt eine Geldstrafe. Der Staat liebt Bares.

vandlismus; wahrscheinlich eine geldstrafe