was ist denn mit der deutschen hymne?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du meinst das "Deutschlandlied", das Fallersleben 1841 auf die Melodie von Haydns "Kaiserhymne" komponierte.

Seit 1991 ist seine dritte Strophe "Einigkeit und Recht und Freiheit" die alleinige deutsche Nationalhymne.

Die ersten beiden Strophen sind heute nicht verboten. Sie sind nur nicht Teil der Nationalhymne. Man darf sie singen wie jedes andere ganz normale Lied.

Das Deutschlandlied war urpsrünglich ein revolutionäres Lied, das politisch eher links als rechts einzuordnen war. Seine 3 Strophen adressieren unterschiedliche Bereiche. Die 1. Strophe "Deutschland Deutschland über alles" knüpft an mittelalterliche Dichtung an, ist jedoch seit dem 20. Jahrhundert leicht missverständlich. Die 2. Strophe "Deutsche Frauen, deutsche Treue, deutscher Wein und deutscher Sang" hat eher den Charakter eines Trinkliedes - was durchaus im Sinne des Dichters war :-) 

1922 erklärte der erste SPD-Reichspräsident Ebert das ganze Lied zur deutschen Nationalhymne.

1933 erklärten die Nazis in einem Erlass, dass bei offiziellen Anlässen als Nationalhymne nur die erste Strophe zu singen sei, gefolgt von der ersten Strophe des sogenannten "Horst-Wessel-Lieds" (Nazi-Propaganda, Text: Die Fahne hoch - die Reihen dicht geschlossen - SA marschiert ...) So blieb das bis 1945.

Danach gab es einige Jahre Ratlosigkeit um die Nationalhymne. Die Alliierten verboten 1945 verständlicherweise das Horst-Wessel-Lied. Im Zweifelsfall wurde zwischen Kriegsende und Wiedervereinigung bei einigen Gelegenheiten Beethovens "Ode an die Freude" statt einer Nationalhymne gespielt.

1952 wurden wieder alle 3 Strophen zur Nationalhymne erklärt, aber nur die 3. Strophe sei bei offiziellen Anlässen zu singen.

Der ostdeutsche Staat gab sich eine neue Hymne zu neuer Melodie: "Auferstanden aus Ruinen ..." Den Text zog man dort aber bald zurück, denn er beinhaltete die Zeile "Deutschland, einig Vaterland". Humorvolle Menschen sangen deshalb manchmal zu der Melodie die unpolitische 2. Strophe des Deutschlandlieds.

Nach der deutschen Einheit gab es dann eine kurze Diskussion über eine Nationalhymne für das wiedervereinigte Deutschland, wobei auch chancenlose Alternativen vorgeschlagen wurden. Als Ergebnis wurde die 3. Strophe des Deutschlandliedes zur alleinigen Hymne erklärt.

Wenn Ihr Musiklehrer wirklich gesagt hat, dass die ersten beiden Strophen des Deutschlandliedes verboten sind, kann ich nur sagen, dass ich tief erschüttert bin, was für inkompetente, ignorante Kollegen auf unsere Jugend losgelassen werden. Die Festlegung auf die dritte Strophe beruht auf Briefwechseln zwischen dem Bundeskanzler und dem Bundespräsidenten (Adenauer - Heuss) und nach die Wiedervereinigung (Kohl - von Weizsäcker). Das Bundesverfassungsgericht hat nach einigen Unsicherheiten klargestellt, dass nur die dritte Strophe unter dem besondern Schutz der Rechtsprechung steht. Der Versuch, eine neuen Hymne (Text von R.A.Schröder) zu etablieren, war schon in den frühen 50ern gescheitet. Sie kam bei der Bevölkerung nicht an.

nickxD1997 
Fragesteller
 17.05.2011, 17:12

was würden sie davon halten wenn ich meinen musiklehrer mit ihrer aussage konfrontiere und ihnen dann miteile was seine antwort war ?

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KHLange  17.05.2011, 21:07
@nickxD1997

Damit hätte ich als pensionierter Studiendirektor nicht die geringsten Probleme, nur sollten Sie es sich gut überlegen, ob nicht Sie damit Ärger bekommen würden, denn oft richtet sich der Zorn des so Bezichtigten in erster Linie gegen den Überbringer, nicht den Urheber einer Botschaft. Lesen Sie einmal die Ballade von Gorm Grymme von Theodor Fontane.

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nickxD1997 
Fragesteller
 18.05.2011, 20:35
@KHLange

Er hat mir die Aufgabe gestellt mich selbst im internet schlau zumachen ! Als stellvertr. Schulleiter glaube ich nicht das er sich das traut ! Ich werde ihnen mitteilen wie es gelaufen ist !

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KHLange  18.05.2011, 22:09
@nickxD1997

Das ist ja eine interessante Entwicklung; im Übrigen möchte ich mich dorch ein wenig zurücknehmen; wenn ich so meine eigene Schulzeit rekapitulieren lasse, so hat mancher meiner Lehrer so einiges an Blödsinn verzapft und weder mir noch meinen Mitschülern hat es letztlich ernstlich geschadet; und auch ich bin manchmal - mehr oder weniger dezent - auf ein paar "oops" von klugen Schülern hingewiesen worden, ohne die alte Lehrerwaffe anzuwenden: "Lassen Sie uns alle an Ihrer Kompetenz teihaben, halten Sie ein Referat!" Ich habe es mir jedenfalls verkniffen. Wenn ich dem Kollegen ernsthaft geschadet habe, bedaure ich das sehr, wir haben so wenig Musiklehrer, und den Blödsinn von den verbotenen beiden ersten Strophen des Deutschlandliedes habe ich auch schon von Fernsehjournalisten gehört; die allerdings solletn es besser wissen.

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nickxD1997 
Fragesteller
 19.05.2011, 16:05
@KHLange

ich habe ihn schon drauf angesprochen n er meint enur das er selbst mal guuckt !

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Gabi40  20.05.2011, 15:05

Eine klare, Aufschlußreiche Antwort, DH!

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naja du könntest sie singen, ist ja nicht verboten, aber seit dem zweiten WK sind solche Textepassagen wie -Deutschland Deutschland über alles- ,außerdem ziemlich sinnlos, denn die damaligen Angaben zum Land -von der Etsch bis an den Belt- sind ja auch nicht mehr korrekt...

Gabi40  20.05.2011, 15:25

Hallo Isabella20, Sie haben den Text wohl etwas mißverstanden! Die Passage "Deutschland Deutschland über alles" bezieht sich nicht auf die alten deutschen Grenzen, sondern soll im besonderen Maße die Liebe zum Deutschen Vaterland zum Ausdruck bringen; denn als Hoffmann von Fallersleben das Lied der Deutschen 1841 auf Helgoland schrieb, war Deutschland noch in viele Kleinstaaten, Fürstentümer und Königreiche zerrissen und die große Mehrheit der Deutschen hegte eine tiefe Sehnsucht zu einem vereinten Deutschen Nationalstaat, der erst 1871 realisiert wurde!

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Ludwig20  06.10.2011, 14:33

Oh doch, das Gebiet zwischen diesen 4 Orten wird auf ewig deutschgeprägtes Land sein, egal wie sich die Staaten verschoben haben.

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Nein, das Deutschlandlied ist nicht verboten und darf natürlich auch gesungen werden.

Nationalhymne ist aber nur die dritte Strophe ("Einigkeit und Recht und Freiheit...")

Entgegen weit verbreiteter Meinung ist das Singen der beiden ersten Stropen des Deutschlandliedes nicht verboten. Der Volksmusikbarde Heino hat es sogar mal auf einem offiziellen Album getan.

Als Nationalhymne gilt aber nur die dritte Strophe des Liedes.

Im übrigen hat das Lied nicht mit den Nazis zu tun, außer dass es von ohnen benutzt und zweckentfremdet wurde. Als Fallersleben das Lied 1841 schrieb, war der österreichische Schnauzbartträger noch gar nicht geboren.