Was für Rechte hat mein Ex?

6 Antworten

dazu besuchst du am besten mal einen Anwalt, viele bieten ja auch erstmal kostenlose beratungsgespräche an, der aknn dich auch am besten zu deinen rechten und pflichten (Sorgerecht z.B.) aufklären.

Wonnepoppen  02.11.2016, 12:38

"Viele" bieten das an?

Das hab ich noch nicht erlebt?

Es gibt wenig Anwälte, die am Telefon Auskunft geben, ansonsten kostet auch die Beratung!

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Wenn ich das so lese, kommt mir als erstes der Gedanke, dass Ihr BEIDE ganz dringend erwachsen werden müsst! Ihr seid bald Eltern!! Ob nun zusammen oder nicht, Ihr habt, verdammt noch mal, eine gemeinsame Verantwortung Eurem Kind gegenüber! Und dieses Kind hat es nicht verdient, dass sich seine Erzeuger schon vor seiner Geburt unsinnig streiten und gegenseitig die Kraft rauben!

Mein Tipp:

1. Mach einen Termin beim Jugendamt, Caritas, Familienberatungsstelle Deiner Region,.... Lass Dich ausführlich beraten hinsichtlich Deiner Rechte und Pflichten dem Kindsvater gegenüber und auch umgekehrt - was kannst und musst Du von Kindsvater erwarten (dürfen),

2. Setz Dich mit ihm an einen Tisch und besprecht vernünftig, wie es zukünftig weitergehen soll! Psychoterror ist sicher KEIN geeigneter Weg! Ggf. macht diesen Termin entweder auch bei der Caritas, dem Jugendamt,... oder nehmt Euch eine andere, neutrale Person als Schlichter/Mediator mit dazu.

Finde Dich damit ab, dass Du erstmal mit dem Kerl spätestens ab der Geburt noch eine ganze Weile lang ziemlich viel zu tun haben wirst. Und lasst Euren Frust darüber bitte nicht am Kind aus.

Alles Gute!

Judith6543 
Fragesteller
 02.11.2016, 10:22

Danke für die Tipps. Da hast du auch völlig recht das Problem ist er möchte ja nicht inruhe reden er grübelt lieber jeden Tag wie er mir am besten eins auswischt  und kennt auch da keine Grenzen. Ich will auch nicht das mein Kind darunter leiden muss. Ich möchte ja auch das es einen Vater hat. Ich weiß bloß nicht mehr was ich machen soll . 

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Allyluna  02.11.2016, 10:35
@Judith6543

Es führt kein Weg daran vorbei, dass Ihr Euch in irgendeiner Form einigen müsst.

Wenn Ihr es nicht alleine (oder mit Hilfe von Freunden, Bekannten, Jugendamt,....) schafft, dann wird das ein Gericht für Euch tun. Klar dürfte sein, dass damit wahrscheinlich niemandem geholfen ist.

Die Trennung von Deinem Freund scheint noch nicht lange her zu sein. Vielleicht braucht er noch ein bisschen Zeit zum Verarbeiten - soll er haben, soll er machen. ABER: Er soll das mit sich ausmachen und erst wieder zu Dir kommen, wenn er bereit ist, sich mit Dir zu unterhalten, wie zivilisierte Menschen das tun sollten.

Mach ihm das letztmalig klar! Kennst Du seinen besten Freund oder seine Eltern - irgendwer, der ihn in Deinem Sinne positiv beeinflussen könnte und auf den er im Zweifel auch hört? Ist zwar immer doof, "Externe" mit ins Boot zu holen, aber wenn Ihr alleine einfach nicht weiterkommt, hast Du wohl kaum eine andere Wahl..

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Judith6543 
Fragesteller
 02.11.2016, 10:40
@Allyluna

Ja da hast du recht. Aber leider hab ich nicht die Möglichkeit noch i-wen mit ins Boot zu holen. Da er alle gegen mich aufgehetzt  hat und lügen Märchen erzählt. Selbst meine eigene Schwester belatscht er schon damit. Zum Glück lässt sie sich nicht drauf ein . 

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Allyluna  02.11.2016, 10:45
@Judith6543

Kindergarten! Echt! Viel mehr fällt mir dazu nicht ein....

Geh den Weg der Mediation! Geh zu einer Beratungsstelle, schleunigst!

Und ansonsten - ignorier ihn! Lass ihn reden! Deine Freunde und Familie sollen das auch so handhaben. Don´t feed the troll!

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Wenn er der rechtmässige Erzeuger ist und auch davon auszugehen ist dass er ab Geburt Sorgerecht hat dann bist du tatsächlich dazu verpflichtet ihn über das Kind zu informieren (Ultraschallbilder musst du allerdings nicht senden...Mehr Dinge wie "Kind ist jetzt auf der Welt, ist gesund)

Judith6543 
Fragesteller
 02.11.2016, 10:01

Aber hab ich nicht sowieso von Anfang an das alleinige Sorgerecht.? 

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PolluxHH  02.11.2016, 10:12
@Judith6543

Aufgrund eines Urteils der europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2009 wurde 2013 der § 1626a StGB novelliert. Danach hat zwar immer noch die Mutter zunächst das alleinige Sorgerecht, wenn keine gemeinsame Sorgeerklärung vorliegt, aber der uneheliche Vater kann beim Familiengericht ein anteiliges Sorgerecht beantragen, der Mutter stünde dann ein sechswöchiges Widerspruchsrecht zu. Das Familiengericht kann bei Widerspruch auch gegen den Willen der Mutter zugunsten des Vaters entscheiden (was aber oft nicht der Fall ist). So einfach ist die Lage also nicht mehr.

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Momentan hat er kein Anrecht von deiner Seite irgendwelche Informationen zu erhalten. Denn die Untersuchungen beim z.b. Frauenarzt betreffen ja deine Privatsphäre und gehen ihn nichts an.

Er hat momentan nicht mal ein Recht darauf, dass du dritten gegenüber zugibst, dass er wahrscheinlich der Vater ist; aber eventuell musst du das machen, falls du für die Zeit vor Geburt von ihm Unterhalt fordern willst.

Nach der Geburt kann er verlangen entsprechend als Vater des Kindes eingetragen zu werden und hat ein Umgangsrecht mit dem Kind; ggf. kann es auch ein gemeinsames Sorgerecht geben, aber eher nicht, wenn ihr euch dauernd an die Gurgel gehen würdet.

Du solltest ihn nach der Geburt als Vater angeben, damit dein Kind seinen Unterhalt bekommt.

Falls er sich extrem negativ verhält (beispielsweise dich sehr unflätig öffentlich beleidigt, Gewalt androht, etc.) könnte ggf. das Umgangsrecht eingeschränkt werden; dafür solltest du eventuell seine Aussagen und Handlungen dokumentieren und dich dann beraten lassen, ob sein Tun für sowas ausreicht.

Ansonsten kann sein Tun auch eine Art Stalking sein, da hilft ggf. Unterlassungsklage und/oder Anzeige; aber auch da sein Tun dokumentieren und erstmal beraten lassen, weil das oft nicht eindeutig ist.

Ggf. könntest du das Kind auch vertraulich bzw. anonym zur Welt bringen und zur Adoption freigeben und es ihm schlicht nicht sagen bzw. vorgeben du hättest es verloren, damit du wirklich vor ihm Ruhe hast, mit dem Nachteil natürlich, dass das Kind dann nicht bei dir aufwächst.

Du musst das Sorgerecht beantragen, sonst hat dein Ex die gleichen Rechte beim Kind wie du

Judith6543 
Fragesteller
 02.11.2016, 10:06

Aber ich hab doch eigentlich sowieso Anfang das aleinige Sorgerecht. Wir sind ja nicht verheiratet. Das müsste er meines Wissens erst beantragen oder täusche ich mich da jetzt?  

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PolluxHH  02.11.2016, 10:24
@Judith6543

Du täuschst Dich nicht (auch wenn die Frage im Raum steht, ob die Neuregelung als verfassungskonform angesehen werden kann). Etwas anderes ist die Frage des Umgangsrechts, welches ihm grundsätzlich auch ohne Sorgerecht zusteht, § 1684 BGB. Ein Sabotieren des Umgangs kann mit Ordnungsgeld oder mehr geahndet werden.

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