Was darf ich wenn die Zugbindung aufgehoben wurde?
Servus,
ich habe gerade eine Mail der Deutschen Bahn erhalten, in der die Zugbindung für eine Fahrt richtung Norddeutschland aufgehoben wurde.
Da stellen sich jetzt fragen.
Wie weit darf ich ausweichen. Welche Umwege sind erlaubt oder sollte ich einen Korridor einhalten?
Darf ich längere Zwischenhalte einlegen?
Darf ich früher starten bzw später ankommen?
Ich bedanke mich im voraus für eure Antwort.
2 Antworten
Du darfst grundsätzlich eine beliebige andere Verbindung zu deinem Zielbahnhof nutzen.
Fahrtunterbrechungen innerhalb der Geltungsdauer sind dabei erlaubt, unnötige Umwege dagegen nicht. Als zulässig kann im Allgemeinen jede Verbindung angesehen werden, die von der DB-Reiseauskunft ohne zusätzliche Angabe irgendwelcher zusätzlicher Zwischenhalte o. ä. angeboten wird.
Du darfst jede direkte Verbindung zu deinem Endbahnhof nutzen. Schau in den Link da sieht du genau für denen ausgefallenen Zug die möglichen Ersatz Verbindungen
Auch Früher oder später wir sind als Unser Zug ausfiel statt um 21 Uhr um 17 Uhr gefahren. Du kannst dann sogar bis am Tag danach um 10 Uhr fahren (also ankommen)
Zwischenstopps sollten funktionieren da du ja Zeit bis am Danach 10 Uhr hast. das rück die Website aber nicht raus. 😉