Was darf der Altenpflegehelfer nicht, was aber ein altenpfleger darf?
Hallöchen! Ich wollte mich als altenpflegehelfer bewerben und wollte fragen, was man da so nicht machen darf. Darf man zum Beispiel nichts mit den Medikamenten zu tun haben oder darf man nicht die "intimen" sachen machen? Ich freue mich auf eine Antwort!
2 Antworten
Erste Frage: hast du die 1 jährige APH mit Examen?
Oder bist du eine angelernte Hilfskraft evtl. mit einem 400 Stunden Kurs?
Altenpflegehelfer mit 1 jährigem Examen gehen den 3 jährig examinirten Fachkräften zur Hand.
Die Hauptaufgaben sind:
1 jährige APH dürfen nur eine sogenannte geringfügige Behandlungspflege erbringen.
Hier könnt ihr einmal nachlesen wer was mit welcher Qualifikation an Behandlungspflege ausführen darf.
Kann von Bundesland zu Bundesland geringfügig abweichen.
http://www.kassel-pflegedienst.de/images/behandlungspflege.pdf
Die Aufgabe von ngelernten Helfern in der Pflege sid jedoch: Hilfe bei der Grundpflege, Ernährung, Mobilität und den Ausscheidungen.
Alles ander ist tabu.
Grüße von einer Pflegedienstleitung.
Der Helfer macht Grundpflege, die Fachkraft Grund- und Behandlungspflege. Grundpflege ist Körperpflege, Ernährung und Mobilität, die Behandlungspflege wird vom Arzt angeordnet. Also die medizinischen Verrichtungen wie Injektionen, Messungen, Verbände ...
Helfer dürfen aber Teile der Grundpflege übernehmen, wenn sie angeleitet und überwacht werden.
Danke für den Link. In den meisten Bundesländern ist es allgemein geregelt. Die Behandlungspflege liegt in der Verantwortung der Fachkraft und Helfer dürfen sie ausführen, wenn sie ausreichende Erfahrungen haben. (hier: § 18 (6))
Das ist nichts neues. Das ist mir schon seit mind. 30 Jahren bekannt. Es ging darum, dass behauptet wurde APH dürften überhaupt keine Behandlungspflege erbringen und das ist so nicht richtig.
Stimm tso nicht ganz. Denn APH dürfen auch sogenannte geringfügige Behandlungspflege ausführen. Schaue dazu meinen Link. http://www.kassel-pflegedienst.de/images/behandlungspflege.pdf