Was braucht man bei einem Onlineshop

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Da brauchst Du zunächst einmal einen Gewerbeschein sowie ein Gesundheitszeugnis. Außerdem mußt Du mit regelmäßigen Kontrollen des Gesundheitsamtes rechnen (welche Dir dann u.U. Auflagen machen werden bezüglich Arbeitsplatz Küche, Kühlung, Lagerung von Lebensmitteln usw.)

Der Vertrieb von selbstgemachter Marmelade und Fruchtaufstrich im Internet unterliegt sehr strengen Vorschriften. Das beginnt bei den Anforderungen an die Zusammensetzung und an die Kennzeichnung gemäß Konfitürenverordnung (KonfV). Diese Anforderungen sind in der Regel von Selbstvermarkter oft nur schwer zu erfüllen. Hinzu kommen noch haftungsrechtliche Vorschriften wie z.B. die Produkthaftpflicht.