Was bedeutet Tagespendlerberreich?

1 Antwort

http://www.arbeitsrecht.de/forum/arbeitsrecht/190734-tagespendelbereich.html

Der Gesetzgeber sagt:
"Als unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und Pendelzeiten von mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und weniger anzusehen. Sind in einer Region unter vergleichbaren Arbeitnehmern längere Pendelzeiten üblich, bilden diese den Maßstab."