Was bedeutet ,,im Zweifel für den Angeklagten"?
Hallo ,
ich bin Opfer einer Straftat geworden, aber leider wurde der Täter in einem Punkt freigesprochen und ich bin Total am Ende. Ich hatte mit einem Typen in meiner Klasse eine Liebesbeziehung. Er machte heimlich Bilder und sendete diese Weiter. Doch bevor er das tat, drohte er mir diese Bilder in unsere WhatsApp klasse zu schicken, wenn ich nicht weiter mit ihm schlafe. Aus Angst tat ich das ein weiteres Mal. Er sicherte mir zu daraufhin die Bilder zu löschen. Das tat er nicht, sondern sendetet sie weiter worauf hin ich ihn anzeigte und er auch angeklagt wurde. Die Anklage lautete Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches, sexuelle Nötigung im besonders schweren Fall und beleidigt. Er wurde leider nur zu 90 Tagessätzen verurteilt und im Punkt der sexueller nötigung Freigesprochen im ,,dubios pro reo". Ich habe das Gefühl, dass mir nicht geglaubt wurde und fühle mich total leer. Was er mir alles angetan hat war so furchtbar? Wie kann er dafür nicht bestraft werden?
8 Antworten
Ist einerseits für ein Opfer leider so, aber andererseits auch gut.
Es gibt Länder, da wirst Du ins Gefängnis gesteckt, weil irgendwer Dich nicht leider kann und keiner überprüft Indizien, die für oder gegen den "Täter" sprechen.
Zwar ist die Entscheidung der Gerichte nicht immer nachzuvollziehen, aber wenn auch nur geringste Zweifel an der Schuld bestehen, dann halt "im Zweifel für den Angeklagten".
Wobei ich aber schon oft festgestellt habe, dass dann eine "Gerechtigkeit" / "Strafe" von oben kommt. Setzt dich also an den Fluss und warte, bis die Leichen an dir vorbei treiben
Im zweifel bedeute das es einige punkte gibt die nicht ganz klar sind und dan eben für den angeklagten sprechen!
Ich gehe mal davon aus das er minderjährig ist dann kommt er mit den sozialstunden durch du kannst das nur verbuchen und zb vergessen!
Leider gab es auch Frauen die falsche Anschuldigen gemacht haben was dann den echten opfern geschadet hat!
Er wird bestfat den stellt er nochmalig was in der Richtung an wird es wesentlich mehr an strafe für ihn geben oder irgendwann sogar Knast!
Stimmt schon das wurde aber erst im Kommentar klar.!Aber dan ist die Wahrscheinlichkeit Seher hoch das wen das nochmal passiert er mit dem Knast zurechnen hat oder mit sogar einer sicherungsverwahrug!
Hallo,
in einem solchen Fall sollte ein psychologisches Gutachten geholt werden. Der Psychologe hätte festgestellt, daß du dadurch traumatisiert worden bist, und dir wäre Schadensersatz zugesprochen worden...
Hat deinen Anwalt womöglich "geschlafen", war das ein Strafrechtler?
Emmy
in dem Fall war die Fragestellerin Opfer und nicht Zeugin!
Opfer sind Zeugen. Sie können darüber hinaus auch als Nebenkläger auftreten.
Hey nein ich hatte keinen Anwalt , weil ich mir keinen leisten könnte es war nur ein Vergehen , was angeklagt wurde ..
Wer hat gesagt, daß es "nur" ein Vergehen wäre?
Hat der Typ womöglich von irgendwoher Unterstützung erfahren?
Nein das war die Staatsanwaltschaft , er war etwas psychisch krank das würde beachtet .
Das ist doch so einfach gar nicht festzustellen und hat keine Beweiskraft vor Gericht.
Ja süße das ist halt in Deutschland so Resozialisierung . Ich kann nicht nachvollziehen wie das Amtsgericht so entscheiden konnte , er hat Bilder vom Geschlechtsakt gemacht und weiter verschickt und ja ich bin traumatisiert und ja er hat sogar heimlich ein Video gedreht !
er ist doch bestraft worden, 90 tagessätze sind ne vorstrafe, das kommt ins führungszeugnis, kann jeder sehen
und er ist vorbestraft
Danke für die Antwort leider nicht nur in das bundeszentralregister das ist ja das schlimme . Er studiert und sie wollten ihm seinen Beruflichen Werdegang als Lehrer nicht zerstören . Deutsche Kuschelpolitik!
Im Führungszeugnis werden nur ÜBER 90 Tagessätze eingetragen. Bis 90 werden auch nach einer Frist komplett gelöscht
Ein Eintrag im Bundeszentralregister ist eine Vorstrafe. Das kommt in jedes ausgestellte Führungszeugnis.
90 tagessätze sind ne vorstrafe
Nein. Mehr als 90 TS sind eine Vorstrafe.
Sieh es doch mal so: Letztlich wurde er bestraft. Über die Angemessenheit der Strafe kann man lang diskutieren, aber letztlich ist er nicht unbescholten davongekommen. Und das ist doch gut.
Ich denke nicht, dass man dir nicht geglaubt hat. Jeder Mensch, auch ein Richter, hat bestimmt viel Sympathie mit dir. Aber ein Richter muss eben auch den Rechtsstaat wahren, wozu der Rechtssatz: "In dubio pro reo" gehört.
Dieser bedeutet, dass wenn ein Sachverhalt sich nicht mehr eindeutig beweisen lässt, also der Angeklagte nach der Beweislage auch unschuldig bzw. zu Unrecht beschuldigt sein KÖNNTE (nicht IST), er freigesprochen werden muss.
Das ist leider ein großes praktisches Problem in der Rechtsprechung: Der Beweis.
Ja, ich habe gehört das 90 TS wohl ein empfindliches urteil sind ... aber es wird für ihn kaum folgen haben verstehst du .
Ja, seine Strafe hat nicht mal annähernd die gleichen Folgen wie sein Verhalten es für dich bedeutet hat.
In der Frage steht Tagessätze, ergo Geldstrafe, ergo Erwachsenenstrafrecht.