Was bedeutet im Jura das Wort"a limine"?

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Eine Klage wird „a limine“ zurückgewiesen, wenn sie bereits nicht zulässig ist, etwa wenn es an der Partei- oder Postulationsfähigkeit ermangelt. Es kommt also schon gar nicht erst zu einer Verhandlung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium der Rechtswissenschaft

https://de.wikipedia.org/wiki/A_limine#:~:text=Der%20Ausdruck%20a%20limine%20stammt,Schwelle%20des%20Gerichts%20verwiesen%E2%80%9C).

Der Ausdruck  a limine stammt aus dem  römischen Recht. Dieses kannte die Klageabweisung ohne Verhandlung, wenn das Recht für die Klage nicht erwiesen war:  Agens sine actione a limine iudicii repellitur („Ein Kläger ohne begründeten Anspruch wird von der Schwelle des Gerichts verwiesen“).
Von einer Entscheidung a limine zu unterscheiden sind  Prozessurteile, mit denen eine Klage ohne Prüfung der Begründetheit als unzulässig abgewiesen wird ( absolutio ab instantia, auch Sachabweisung  a limine litis) und die Abweisung einer Klage als unbegründet durch  Sachurteil ( absolutio ab actione)

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