Warum werden Wareneinkauf und Warenverkauf in zwei verschiedenen Konten dargestellt?

2 Antworten

Ganz einfach, weil es verboten ist:

Saldierungsverbot. Das Saldierungsverbot (auch Verrechnungsverbot genannt) ergibt sich aus §246 Abs. 2 HGB. Danach dürfen Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite verrechnet werden, ebenso nicht Aufwendungen mit Erträgen sowie Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ganz einfach.

Wareneinkauf = Aufwandskonto mit Vorsteuern

Warenverkauf = Ertragskonto mit Umsatzsteuer

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