Warum muss man den Führerschein mitführen, obwohl die Polizei anhand der Personalien - dies ermitteln kann?

6 Antworten

Es gibt keine Pflicht, Ausweisdokumente mitzuführen. Du bist also völlig legal unterwegs, wenn du der Polizei bei der Kontrolle keinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen kannst.

Aber natürlich muss die Polizei ermitteln können, ob du eine Fahrerlaubnis hast. Also muss es in irgendeiner Form eine Pflicht geben, beim Fahren ein Dokument mitzuführen mit dem du diesen Nachweis erbringen kannst.

Und wenn man schon extra fürs Fahren eine Pflicht einführen muss, ein Dokument mitzuführen, warum sollte man dann fordern, einen Ausweis mitzuführen und sich den ständigen Mehraufwand für den Abgleich der Personalien geben, wenn man stattdessen auch direkt fordern kann, den Führerschein mitzuführen?

Wenn dir das zu mühsam ist: fahre mit dem Bus!

Ferner sind nicht alle Führerscheine digitalisiert und wenn du ein Fahrverbot hast, müsste eine zusätzliche Recherche durchgeführt werden.

Weil es sein kann, dass der Datenabgleich nicht möglich ist, oder zuviel Aufwand bedeuten würde.

Weil es nun mal so im §4 Abs. 2 Fahrerlaubnisverordnung steht:

(2) Die Fahrerlaubnis ist durch eine gültige amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Beim Führen eines Kraftfahrzeuges ist ein dafür gültiger Führerschein mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. ...

FS wird öfters kontrolliert.WENN der Polizist das will,kann dir ein kleine Strafzettel dafür auch verpassen wenn du bei der kontrolle FRECH wirdst.Den gültigen Führerschein müssen Autofahrer bei jeder Fahrt dabeihaben (Paragraf 4 Absatz 2 Fahrerlaubnis-Verordnung). Wenn du bei einer Verkehrskontrolle der Polizei nicht vorzeigen kannst, begehst du eine Ordnungswidrigkeit.Kannst du auch des wegen mit dem Fahrrad fahren,da musst du kein FS vorzeigen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung