Warum ist Journalist*in keine geschützte Berufsbezeichnung?

7 Antworten

Wegen freies Recht auf Meinungsäußerung und Pressefreiheit

Und weil Journalismus ein riesiges Gebiet ist. Man kann über alles berichten

Woher ich das weiß:Hobby – Beschäftige mich seit Jahren mit den Themen
Artikel 5 des  deutschen Grundgesetzes (GG) enthält zahlreiche  Grundrechte, welche die freie Kommunikation schützen.  Art. 5 Absatz 1 GG garantiert die  Meinungsfreiheit. Dieses Grundrecht schützt die Freiheit, Meinungen frei zu äußern und zu verbreiten. Hiermit eng verbunden ist die Freiheit von  PresseRundfunk und Film, welche der Verbreitung von Meinungen dienen. Schließlich gewährleistet Art. 5 Absatz 1 GG die  Informationsfreiheit. Hiernach hat jedermann ein Recht darauf, sich aus allgemein zugänglichen Informationsquellen ungehindert zu unterrichten. 
https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_5_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland

Da steht es.

Jeder hat das Recht, seine Meinung zu äußern und diese anderen zugänglich zu machen. Dass das nicht ging, hatten wir schon und sollte künftig durch diesen Passus ausgeschlossen werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo,

das ist nicht so ganz richtig, denn so ohne weiteres kannst du dich nicht als Journalist ausgeben.

Die erste Grundvorasusetzung ist ein abgeschlossenes Studium für diesen Bereich.

Die zweite ist entweder ein Volontariat (Lehre) bei einem Medienhaus wie Zeitung/Radio/TV oder ein längeres Praktikum bei solchen.

Erst dann kann man sich bei einer Redaktion als Jounalist bewerben.Ob man dann genommen wird, hängt auch stark von der Auskunft der Praktikums/Lehrstelle ab.

Kristall08  12.07.2020, 21:48

Das stimmt nicht.

Weder ein Studium noch ein Volontariat ist Voraussetzung, um sich Journalist zu nennen oder tatsächlich als einer zu arbeiten.

Auch der Rest ist an so ziemlich allen Haaren herbeigezogen, die sich finden ließen. 😁

1
OlafausNRW  13.07.2020, 11:44
@Kristall08

Na dann zeig mir mal jemanden der OHNE die von mir genannten Punkte als Journalist bei einem Medienhaus angestellt ist :-)

0
Kristall08  13.07.2020, 11:46
@OlafausNRW

😂😂😂

Wie viele soll ich dir nennen? Reichen hundert, damit du es glaubst?

0
Kristall08  13.07.2020, 11:59
@Kristall08

Zwei der bekannteren: Tibor Meingast. Hat Jura studiert. Ist jetzt Sportmoderator. Wolfram Goertz. Studierte Musik. Und dann kann ich dir eine endlose Latte von Journalisten aufzählen, die im Lokalbereich tätig sind. Ohne Journalismusstudium, ohne Journalistenschule. Ich kenn sogar noch welche, die gar kein Studium haben.

0
OlafausNRW  13.07.2020, 12:11
@Kristall08

Lesen und verstehen ist wohl nicht so dein Ding, oder ?? lach

Bei den beiden trifft das:

Die zweite ist entweder ein Volontariat (Lehre) bei einem Medienhaus wie Zeitung/Radio/TV oder ein längeres Praktikum bei solchen.

doch voll und ganz zu.

Und Wolfram Goertz ist doch als Musikredakteur mit seinem Studium doch geradezu die perfekte Wahl.

0
Kristall08  13.07.2020, 12:17
@OlafausNRW

Kai Feldmann von der Bild hat Englisch und Sport studiert. Der hat dann die hauseigene Schule besucht, das macht die Bild so.

Ich kenne einen, der Sport studiert hat und dann als Lokalredakteur tätig war. Wieder ein anderer Philosophie, der war dann für den Sport zuständig.

Sieh es ein. Deine These ist falsch. 😁

0
OlafausNRW  13.07.2020, 16:07
@Kristall08

Ist sie nicht...lach...du bestätigst doch gerade wieder meine Aussagen :-)))

0
OlafausNRW  13.07.2020, 17:25
@Kristall08

Na dann mal anders rum......nenne mal Welche die

-Nicht studiert haben

und

-keine Praktika oder ähnliches vorher

in dem Bereich hatten.

Also zum B. den Anstreicher Hein Blöd, der jetzt für die Apothekerzeitung schreibt....

0
Kristall08  13.07.2020, 21:45
@OlafausNRW

Friedhelm Wessel.

Der ist inzwischen im Ruhestand, war vorher aber 30 Jahre lang Redakteur bei der WAZ.

Ich hab 2002 angefangen, in dem Bereich zu arbeiten. Ich glaube, ich kenne mich da gut genug aus.

0

Ganz einfach:

Es gilt der freie Zugang zum Journalismus aufgrund der Meinungs- und Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes.

(Quelle: Wikipedia)