Warum ist ein 2. Minijob sozialversicherungspflichtig?
Frage steht im Prinzip oben.
Kann mir jemand sagen, warum der 2. Minijob neben einem Hauptjob sozialversicherungspflichtig ist, auch wenn man mit 2 Minijobs die 520 € nicht überschreitet?
Ich weiß, dass der 1. Minijob nicht sozialversicherungspflichtig und der 2. dann zum Hauptjob dazugerechnet wird und somit sozialversicherungspflichtig ist. Aber warum ist das so? Nur weil sich das ein schlauer Mensch ausgedacht hat oder gibts wirklich eine sinnvolle Erklärung?
Kein AG stellt doch jemanden auf 520 € ein und muss dann Sozialversicherung zahlen, mal abgesehen davon, dass ja von dem Gehalt dann nichts mehr übig bleibt.
Vielen Dank für eure Hilfe 🙂
Lg Yvonne
1 Antwort
Ich weiß, dass der 1. Minijob nicht sozialversicherungspflichtig...
Stimmt so natürlich nicht: bereits seit 2013 besteht die Rentenversich.pflicht für Minijobber!
Der Grund für die Sozialversich.pflicht beim 2. Minijob neben einer Hauptbeschäftigung leitet sich von der ehem. Raffgier der Minijob-Arbeitgeber her: bei der Einführung des Minijobs war es erst mal möglich, auch mit einer Hauptbeschäftigung mehrere Minijobs auszuüben. Was haben die gierigen Minijob-Arbeitgeber daraus gemacht? Sie haben ihre Mitarbeiter z.B. auf 3 Minijobs aufgeteilt anstatt einer Hauptbeschäftigung und die betreffenden Mitarbeiter waren plötzlich über Nacht nicht mehr sozialversichert... :-((
Deshalb die Änderung, dass nur noch ein Minijob ausgeübt werden kann zusätzlich zu einer Hauptbeschäftigung!