10 Antworten

Kannst du deine Behauptung mit Aktenzeichen von entsprechenden Gerichtsurteilen belegen?


Und warum zitierst du die Bild-Zeitung und nicht die originale Urteilsbegründung?

Könnte es sein, dass es zwischen diesen Texten einen qualitativen Unterschied gibt?

Du zitierst einen Fall, und verallgemeinerst den. Dabei weiß jeder Jura-Anfänger, dass jeder Fall nach den Tatumständen separat behandelt wird, nicht nach irgendwelchen (vermeintlichen) 08/15-Regeln.

Und dass die Bild-Zeitung gerne emotionale Schlagzeilen (aber wenig Substanz) bringt, sollte zum Allgemeinwissen gehören.


Fenis  11.07.2020, 15:02

Blödheit soll wie eine psychische Krankheit sein, niemand merkt es, wenn er es hat und wehe man sagt es ihm.

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Nenne bitte Beispiele der Behauptungen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

ronnyarmin  08.04.2020, 22:58
@schwertokatano

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Ausserdem ist die Bild-Zeitung mit ihrer dümmlichen Berichterstattung bestimmt keine Zeitschrift, deren Artikel eine Diskussionsgrundlage bieten.

Kannst du keine seriöse Quelle nennen?

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Das ist so, weil Richter den Einzelfall beschauen, und nicht kategorisch aburteilen.

In Einzelfällen wirkt das sicher »ungerecht«, sichert aber die Grundrechte des Individuums, also auch meine und auch deine, und du wirst froh darüber sein, falls es mal hart auf hart kommen sollte.

Merke: Körperverletzer mit Todesfolge sind nicht unbedingt Töter. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Das was du verlinkt hast ist die übliche Bild Polemik. Es lohnt sich nicht dazu Stellung zu nehmen. Lies die Kolumnen von Thomas Fischer bei Spiegel Online, dann weißt du wie ein Experte für Strafrecht solche Fälle einschätzt.