Warum doppelt GEZ Gebühren?

4 Antworten

Wenn deine Wohnung auch die Betriebsstätte für deine selbstständige Tätigkeit ist, brauchst du nur einmal für die private Wohnung einen vollen Rundfunkbeitrag zu zahlen. Betriebsstätten innerhalb von Wohnungen sind nicht gesondert beitragspflichtig. Da in dem Drittelbeitrag für eine Betriebsstätte auch der für ein betrieblich genutztes KFZ enthalten ist, du aber nun keinen Beitrag für deine Betriebsstätte zahlen musst, lebt dann die Pflicht, für ein KFZ einen Drittelbeitrag zu zahlen wieder auf. Insgesamt müsstest du also einen privaten Beitrag für die Wohnung (17,50 €) und einen Drittelbeitrag (5,83 €) für dein gewerblich genutztes KFZ zahlen. Den Drittelbeitrag für das KFZ kannst du dann steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen. Würdest du nun dein KFZ abmelden und entgegen den Fakten behaupten, es würde nur noch privat genutzt, wäre dies ein Betrug und damit eine Straftat. Das würde ich mir doch noch mal überlegen.


Deine Wohnung ist auch gleichzeitig deine Betriebsstätte für die du GEZ Gebühren zahlst. Dein PKW der privat auf dich zugelassen ist und du gelegentlich Geschäftsfahrten damit unternimmst, musst du für das Autoradio ebenfalls GEZ Gebühr bezahlen. Die Gebühr ist steuerlich absetzbar.

Wenn du dein Auto privat anmeldest und kein separates Büro hat, brauchst du nicht doppelt zahlen.

Georg63  24.08.2015, 16:24

Zitat von der Seite des Beitragsservice:

Selbstständige oder Freiberufler, die ihren Arbeitsplatz – also ihre Betriebsstätte – in der privaten Wohnung eingerichtet haben, profitieren von Entlastungen:

Wird für die Wohnung bereits ein Rundfunkbeitrag geleistet, fällt für die Betriebsstätte kein gesonderter Beitrag an.

Es ist nur ein Rundfunkbeitrag für nicht ausschließlich privat genutzte Kraftfahrzeuge zu leisten: Pro Fahrzeug ist ein Drittelbeitrag – monatlich 5,83 Euro (bis zum 31.03.2015: 5,99 Euro) zu zahlen.
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Weil es zwei Orte in einer Immobilie sind. Egal ob sie durch Wände getrennt sind oder nicht. Schließlich wirst du dein Arbeitsbereich auch steuerlich ansetzen (solltest du zumindest). Das eine ist Privat das andere Gewerblich. Was du dein Büro nennst, ist dem Metzger die Fleischerei neben seiner Wohnung etc.

cooksmart 
Fragesteller
 24.08.2015, 16:19

hmmm... das würde dann aber auch bedeuten das ich diese zusätlichen Gebühren ebenfalls steuerlich geltend machen kann, da es ja Betriebsausgaben sind...!? Desweiteren kann ich also eigentich machen was ich will, die GEZ holt sich solange ich weiter selbständig bin auch immer schön ihre Gebühren...!! :-( :-( kein Entkommen, nehme ich an...?

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Marcel89GE  24.08.2015, 16:22
@cooksmart

Das wird dir nur die Gebührenanstalt sagen können. Vielleicht haben die für sowas auch ein speziellen Tarif ? Einfach mal anschreiben. Ansonsten musst du da wohl durch!

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