Darf sich ein Nobelrestaurant seine Gäste aussuchen?

Personal und Schilder - (Restaurant, Gäste)

8 Antworten

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Ich bin kein Jurist, doch sehe ich das so.

Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit als Bestandteil der Privatautonomie.
D. h., dass das Restaurant bzw. deren Geschäftsführung sich aussuchen kann, mit wem eine Geschäftsbeziehung eingegangen wird.

Nun gibt es zwar ein Diskriminierungsverbot, das ist aber in erster Linie ein Abwehrrecht der Bürger gegen staatliche Diskriminierung. Im Privatrecht ist so ein Diskriminierungsverbot nicht speziell geregelt.

So mag das Verhalten der Restaurantgeschäftsführung zwar diskriminierend sein, ist aber juristisch wenig fassbar. Hier gibt es ein Spannungsverhältnis zwischen Diskriminierungsverbot und persönlicher Autonomie. Im Zweifelsfall müsste das ein Gericht entscheiden.

derdorfbengel  25.11.2016, 20:59

Ich kann vielleicht noch ergänzen. Das Diskriminierungsverbot, das wir zurzeit haben, existiert als Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) derzeit nur für den Bereich der Erwerbsarbeit. Das bekommen die Leute immer nicht klar, die sich davon Hilfe für jede irgendwo erlittene Zurücksetzung erhoffen.

Für diese Vertragsangelegenheit müsste man dann mangels einfachem Gesetz was direkt aus dem Grundgesetz abzuleiten versuchen.

Da winken 99 von 100 Juristen aber regelmässig ab, aus auch durchaus guten Gründen.

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PeVau  27.11.2016, 11:26

Danke für den Stern!

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https://www.morgenpost.de/bezirke/friedrichshain-kreuzberg/article208790289/Kreuzberger-Restaurant-verbietet-AfD-Anhaengern-den-Eintritt.html

Jeder Geschäftsmensch kann sich seine Kunden aussuchen. Dazu gehören auch Kneipen und Restaurants.

Sie haben neben der Vertragsfreiheit auch das Hausrecht.

Nobelhard&Schmitzig haben nuntatsächlich auch einen Stern.

Sicher isrt das alles eine (politische) Aussage, aber auch ein Werbegag.

Die Zugehörigkeit zu einer Partei ist auch kaum nachprüfbar.

So ist diese Mitteilung auf der HP auch auf geteiltes Echo gestoßen. Damit wurde also Aufmerksamkeit erzeugt.

Aber als Gast muss ich auch nicht in ein Lokal, das mir nicht zusagt.

Sollte sich jemand jedoch diskriminiert fühlen, kann er ja klagen - die Gerichte haben ja sonst nichts zu tun.

Mir scheint jedoch das Vorgehen des Restaurants nicht angreifbar zu sein.

Ja darf es. Der Türsteher lässt auch nicht jeden in die Disco. Man darf Hausregeln machen in seinem Haus.

Aus dem AfD vs. Flüchtlinge Dinge könnte man gut ein Skandal basteln. Den Flüchtlingen z.B. Zugang zu versperren würde wohl allgemeine Empörung auslösen. Aber im Grunde ist es nichts anderes.

Na klar.

Ein Restaurant hat Hausrecht und darf bestimmen wer zu Gast sein darf und wer nicht.

PS: Gute Aktion, Kreuzberg bleibt stabil.

jedes estaurant kann sich seine Gäste aussuchen,  kommt zwar nicht gut an, aber ist gesetzlich zulässig