Waren die Landesstände in den Reichsständen vertreten?

1 Antwort

Nein, in den Reichsständen und damit im Reichstag waren zunächst die Vertreter aller möglichen Territorien und sonstiger Gebilde vertreten, später nur die, die ein reichsunmittelbares Lehen besaßen bzw. im Falle der freien Rechsstädte deren Vertreter. Damit sind die Landesstände ausgeschlossen (was nicht heißt, das nicht Personen bzw. Erblinien in beiden vertreten sein können).