Ware vergessen zu bezahlen was tun?
Unzwar habe ich vergessen eine Ware zu bezahlen. Ich hatte die in meiner Hand das war eine kleine Sache die mir nicht aufgefallen ist und ich habe es auch nicht eingesteckt ich habe es wirklich vergessen aufs Kassenband zulegen. Ich werde einfach ins Büro geschickt und die wollten mein Ausweis haben. Ich musste keine Bearbeitunggebühr bezahlen. Bekomme ich jetzt eine Anzeige wegen Diebstahl? Ich werde das selber der Polizei mitteilen
1 Antwort
Je nachdem wie teuer die Ware gewesen ist handelt es sich um einen Diebstahl geringwertiger Sachen oder einen Diebstahl. Ein Diebstahl geringwertiger Sachen ist ein Antragsdelikt der eben nur auf Antrag verfolgt wird. Von daher lassen sich die Folgen mangels Angaben nicht absehen. Sie können auf jedenfall anzeige erstatten.
Das will ich doch gar nicht bestreiten - aber für die ist es Diebstahl. Wie teuer war die Ware denn? Das ist wichtig um zwischen Diebstahl geringwertiger Sachen und Diebstahl unterscheiden zu können.
Unter 10€ ist es definitiv ein Diebstahl geringwertiger Sachen, dieser kann wie schon erwähnt strafrechtlich verfolgt werden aber es muss nicht so sein. Wenn die kulant sind und du das überzeugend dargelegt hast, kann man von einer Strafverfolgung absehen. Ich würde auch nicht von einer Eintragung ins Führungszeugnis ausgehen, dazu bedarf es zunächst mal einer Verhandlung und wenn du nicht einschlägig vorbestraft bist, sieht die Staatsanwaltschaft oftmals wegen Geringfügigkeit von einem Verfahren ab.
Ich war noch nie vorbestraft. Muss ich eine Geldstrafe bezahlen oder nicht? Muss ich das ganze schriftlich oder mündlich mitteilen? Bekomme ich einen brief von der Polizei oder von der Staatsanwaltschaft?
Dann solltest du dir erstmal nicht zu viele Gedanken machen - wenn überhaupt was kommt dann ist es zunächst einmal ein Brief von der Polizei, wo du zu einer Befragung vorgeladen wirst. Dieser musst du nicht nachkommen, aber einen Anwalt deshalb einschalten kommt dich auch teuer. Du könntest auch bis zu einer Gerichtsverhandlung abwarten und dort dann schildern was passiert ist. Wenn du zu einer polizeilichen Vorladung nicht erscheinst, geben die das an die Staatsanwaltschaft weiter und diese entscheiden dann, ob das weiter verfolgt wird - ich gehe nicht davon aus! Erst dann würde, wenn es zur Verhandlung kommen sollte, ein Gerichtstermin festgelegt werden. Aber wie gesagt, ich gehe nicht davon aus dass es soweit kommt. Bei einer Verurteilung könnten ein paar Sozialstunden herauskommen aber nicht viel mehr vermutlich. Eine Eintragung ins FZ wäre bei einer entsprechend hohen Geldstrafe möglich (ab 90 Tagessätze), aber das ist mehr als unwahrscheinlich.
Ich habe Angst das was passiert ich hoffe es geht alles im Guten aus und das ich nichts bezahlen muss oder das ins Führungszeugnis eingetragen wird.
Wie gesagt beides ist mehr als unwahrscheinlich, du bist nicht vorbestraft und die legen dir nicht extra Steine in den Weg.
Ist es besser zur Voreinladung zugehen? Denn ich habe nichts zu verbergen
Ich zitiere mal aus einer Quelle die ich anschließend auch verlinke:
Die vernehmenden Polizisten sind in ihren Vernehmungsmethoden bestens geschult und entlocken Ihnen in einer scheinbar entspannten Gesprächsatmosphäre Informationen, die in einem späteren Gerichtsverfahren gegen Sie verwendet werden können.
Ich rate dir sogar davon ab, das zutun. Alles was du sagst wird dort aufgeschrieben und du unterschreibst dafür, stell dir mal vor du stehst vor Gericht und sagst was völlig anderes als bei der Polizei aus. Eine Frage an dich: Glaubst du das wäre gut? Das wirft ein ganz anderes Licht auf dich. Falls es zu einer Verhandlung kommt würde ich erst dort eine Aussage machen um zu verhindern, dass dir das Wort im Mund umgedreht wird.
Ich habe von hier zitiert:
https://www.anwaltssuche.de/aws/vorladung_erhalten_was_tun_3218.artikel
Falls du wirklich eine Aussage machen willst, dann würde ich diese schriftlich selbst anfertigen und unterzeichnen. Es geht vorallem darum dass die Polizei dir bei einer Vorladung was unterstellen könnte, du es bejahst und die das dann auch so festhalten. Das ist das Problem.
Wenn ich jetzt nicht zur Voreinladung erscheine und ich keinen Anwalt leisten kann, kann ich das ganze schriftlich äußern ohne dort persönlich vorzusprechen?
Wenn du da unbedingt aussagen willst dann würde ich jetzt sofort (solange die Details einwandfrei im Kopf sind) eine schriftliche Aussage anfertigen. Darin fertigst du einen Briefkopf mit deinem vollständigem Namen und deiner Anschrift an und nennst du den Tatort und die Uhrzeit der Tat und beschreibst den Tathergang (was ist genau vorgefallen). Das unterschreibst du und achtest bitte darauf, das Dokument mit einem aktuellem Datum zu versehen. Das würde ich ggf. bei der Polizei abgeben. Wenn die das nicht akzeptieren dann kannst und darfst du von deinem Recht gebrauch machen, deine Aussage zu verweigern. Die Polizei muss dich dich hierzu belehren, tut sie es nicht, ist das bereits ein Fehler. Solltest du eine Aussage bei denen machen wollen dann sei dir bewusst dass du dir alles merken musst was du dort aussagst, wenn es bei Gericht abweicht dann wirft das Fragen auf!
soll ich das erst machen wenn ich die Voreinladung bekomme?
Ich würde es jetzt machen, solange du einwandfrei die Erinnerung hast - sollte nichts kommen kannst du das Schreiben vernichten. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam und die haben wenig Lust sich mit jemand zu befassen, der nicht vorbestraft ist und irgendwas im Wert unter 10€ geklaut hat. Der Fall läge anders wenn du ständig wegen Diebstahl verurteilt wurdest und immernoch nix gelernt hast!
Mal so nebenbei; ich bin kein Jurist - alles was ich dir sage ist Laienwissen, basierend auf eigenen Erfahrungen gepaart mit Recherchen aus dem Internet.
Dennoch bin ich mir sicher, dass das nicht weiter verfolgt werden wird!
Und hier noch ein Grund, warum man nicht einfach aussagt, das ist kein Zitat sondern basiert auf meinen eigenen Erfahrungen:
Das Problem an solchen Aussagen ist vorallem, dass du nicht weiß, WAS genau die bereits von dir wissen. Wenn du aussagst gibst du evtl. Informationen preis, die die gar nicht gehabt haben - überschießendes Geständnis nennt man das!
Ein überschießendes Geständnis („overcharging confession“) bringt straferschwerende Umstände hervor und weist Straftaten nach, die ohne die Erklärung nicht ermittelt waren. Das erzwungene Geständnis („forced confession“) ist durch Zwang, Folter oder erweiterte Verhörtechniken herbeigeführt worden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gest%C3%A4ndnis
Deshalb braucht man auch eigentlich einen Anwalt, der Akteneinsicht beantragt und der ist nicht nur teuer, sondern für einen Diebstahl geringwertiger Sachen auch gar nicht nötig.
Das war nur eine Sache die ich vergessen hatte aufs kassenband zulegen. Sowas passiert jedem und ist menschlich. Wird das ins Führungszeugnis eingetragen?