Wann wird "ihnen" und "ihre" groß geschrieben?
Ich habe gerade folgende Frage formuliert: Ist Ihnen Ihre Staatsangehörigkeit wichtig? Wird da "Ihnen" und "ihre" groß geschrieben? Sieht irgendwie komisch aus...
8 Antworten
Alle Formen des höflichen Anrede-Personalpronomens Sie/Ihrer/Ihnen und des dazugehörigen Possessivpronomens Ihr(-er/-e/-es) werden IMMER großgeschrieben, sowohl im schriftlichen Verkehr als auch in der Wiedergabe mündlicher Rede.
Die Anrede du/dir/dich/dein wird dagegen grundsätzlich kleingeschrieben, KANN aber im Brief oder schriftlichen Verkehr auch großgeschrieben werden.
Schreibt man von einer weiblichen Person / von etwas Weiblichem oder von einer Gruppe (3.P. Pl), werden das Personalpronomen sie und das Possessivpronomen ihr stets kleingeschrieben.
Normalerweise wird die Anrede immer groß geschrieben. Das gilt sowohl für das "Du" als auch für's "Sie", beim Siezen ist es aber Pflicht, also "Ihnen" und "Ihre" solltest Du auf jeden Fall groß schreiben
@Sendvice:
Die Anrede du wird natürlich grundsätzlich kleingeschrieben, du ist ja IMMER eine Anrede!
Nur in Briefen/im schriftlichen Verkehr KANN du/dein (ebenso wie die Pluralanrede Ihr/Euch/Euer) seit der Reform der Rechtschreibreform doch (leider) wieder großgeschrieben werden, sodass das alte Durcheinander mit Falschinterpretationen wie in deiner Antwort fröhliche Urständ feiert .
könnte beides richtig sein... immer wenn es eine direkte ansprache ist-also nur eine person,die du siezt wird es groß geschrieben... sprichst du eine gruppe an, klein.
Das ist vollkommen korrekt. Im Schriftverkehr werden die Anredepronomen immer groß geschrieben.
Ich habe den formellen Schriftverkehr vorausgesetzt, wie es auch dem Begehren des TE entspricht. Insoweit stimmt meine Aussage ;)
Du schreibst "im Schriftverkehr" - sie werden aber auch bei der Wiedergabe mündlicher Rede, z.B auch bei Untertiteln, also IMMER großgeschrieben (im Gegensatz zu "du/dein").
Nein, das ist richtig
FALSCH! Nur die Anredepronomen Sie und Ihr mit all ihren Formen werden IMMER großgeschrieben, auch bei der Wiedergabe mündlicher Rede!
Die Anredepronomen du/dein und ihr/euer KÖNNEN im Schriftverkehr auch großgeschrieben werden, nicht aber bei der schriftlichen Wiedergabe mündlicher Rede!