Wann muss nach Einzug spätestens die Betriebskostenabrechnung kommen?

5 Antworten

Also dein Vermieter hat bis zu einem Jahr, nach Ende des Abrechnungszeitraums, Zeit dir die NKA zukommen zu lassen.

Beispiel:

Abrechnungszeitraum 1.1.11 - 31.12.11 Dann hat er Zeit bis zum 31.12.12 für die Abrechnung Zeit.

Ich selber bin letztes Jahr im November umgezogen und habe noch keine Abrechnung für die alte Wohnung, da bei dem Vermieter der Zeitraum wie im Beispiel ist.

Aner du findest dazu auch jede Menge Infos im Netz, bei den Mieterschutzbunden zum Beispiel.

Wann muss nach Einzug spätestens die Betriebskostenabrechnung kommen?

Das Einzugsdatum ist völlig irrelevant. Relevant ist der Abrechnungszeitraum des Objektes/Hauses. Dieser muß 12 Monate umfassen. Meißt ist es das Kalenderjahr.

Danach müßte die Abrechnung für Deinen Nutzungszeitraum. 1.9.11 - 31.12.11, spätestens am 31.12.12 kommen.

Allerdings kann der Abrechnungszeitraum auch ein anderer als das Kalenderjahr sein.

Frag doch mal die Nachbarn danach.

Das hängt nicht von deinen Einzug ab, sondern vom Abrechnungszeitraum. Der ist oft deckungsgleich mit dem Kalenderjahr. Nach Ablauf des Abrechnungszeitraums hat der Vermieter 12 Monate Zeit eine entsprechende Abrechnung zu erstellen.

KeineSozeichen 
Fragesteller
 17.09.2012, 14:53

Also kann ich Ende Dezember damit rechnen?

ellaluise  17.09.2012, 14:55
@KeineSozeichen

Bis Ende Dezember musst du damit rechnen. Dannach wäre es verjährt, natürlich nicht wenn du ein Guthaben hast.

Danip2212  17.09.2012, 14:56
@KeineSozeichen

Jep. Sollte dieses Jahr noch kommen.

Wenn die Abrechnung erst später kommt, hat er keinen Anspruch mehr auf Nachzahlung. Sollte die Abrechnung allerdings zu deinen Gunsten sein, hast du trotzdem noch Anspruch auf Ausgleich.

MosqitoKiller  17.09.2012, 15:53
@ellaluise

Das ist schlicht komplett falsch...

MosqitoKiller  17.09.2012, 15:54
@Danip2212

Nein, kann auch erst am 31.08.13 kommen...

anitari  17.09.2012, 17:41
@KeineSozeichen

Also kann ich Ende Dezember damit rechnen?

Rechnen kannst Du damit spätestens zum Ende des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes. Dieser kann, muß aber nicht das Kalenderjahr sein.

Wenn der Abrechnungszeitraum für das Mietobjekt üblicherweise vom 1.1.-31.12. läuft hat das Zeit bis zum 31.12.2012. Du würdest natürlich nur eine anteilge Abrechnung bekommen.

Spätestens am 31.08.13...

anitari  17.09.2012, 17:42

???? Is nich Dein Ernst ???

MosqitoKiller  17.09.2012, 17:44
@anitari

Natürlich, wenn das Abrechnungsjahr am 01.09.11 beginnt und am 31.08.12 endet, muss die Abrechnung spätestens am 31.08.13 da sein...

anitari  17.09.2012, 18:06
@MosqitoKiller

OK, mit der Ergänzung ist das akzeptiert;-)

MosqitoKiller  17.09.2012, 18:07
@anitari

Danke... ;-)