Ab wann muss "Besuch" bei den Müllgebühren berücksichtigt werden?

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Generell ist es tatsächlich so, dass "Besuch" sich maximal sechs Wochen in einer Wohnung aufhalten darf, ohne dass der Vermieter informiert werden muss. Alles was länger dauert, und seit Dezember ist ja schon erheblich, muss eigentlich der Wohnungsinhaber dem Vermieter mitteilen. Wenn er das nicht tut, können sich die anderen Mieter entsprechend beschweren. Bei einer solangen Zeit besteht schließlich auch eine gesetzliche Meldepflicht.

Was anderes ist es, wenn der "Besuch" am Abend die Wohnung verlässt und am nächsten Morgen wider auftaucht. Dann kann sich die Person den ganzen Tag in der Wohnung aufhalten, ohne dass es irgendwelche Konsequenzen hätte.

Woher will denn der Vermieter wissen, wo die Freundin gemeldet ist? Sorry, das kann er gar nicht wissen.

Er kann nur wissen, wer den Mietvertrag unterschrieben hat.

Wenn dort jedoch plötzlich mehr Leute dauerhaft leben, muss die Nebenkostenabrechung entsprechend angepasst werden. Gehe zum Mieterbund und lass dir einen entsprechenden Brief vom Rechtsberater dort aufsetzen, den du dann dem Vermieter schickst.

albatros  03.05.2011, 11:40

Kein guter Rat, Reling. Konfus und teuer. Außerdem weiß der Vermieter davon.

Wenn der Freund monatelang in der Wohnung als Mitbewohner woht, ist das kein Besuch mehr. Vielmehr eine ungesetzliche Nutzung der Wohnung durch Dritte. Diese kann zur fristlosen Kndigung durch den  Vermieter führen. Die Frau müsste den Vermieter um Zustimmung bitten, mit Angabe der Personalien des Freundes. Wenn die Wohnung nicht überbelegt würde oderGründe in der Person des Freundes liegen, kann in der Regel der Vermieter nicht ablehnen. Das ganze ist also mehr oder weniger Formsache, aber der Gesetzgeber schreibt das so vor. Natürlich ändern sich dann bei den Posten die nach Personenschlüssel umgelegt werden, unmittelbar die Vorauszahlungen.  Verbrauchsabhängige Kosten bleiben zunächst unberührt, erst nach der nächsten Abrechnung erfolgt die Anpassung. Was nach Wohnfläche abgerechnet wird ist irrelevant.

albatros  03.05.2011, 11:47

Nun grad gelesen, dass es eine Freundin ist und nicht der Freund. Trotzdem gilt von der Sache her meine Antwort wie geschrieben.

Besuch bis 6 Wochen ununterbrochen kann nicht angerechnet werden, was länger dauert schon. Und das nicht nur beim Müll, sondern auch beim Wasser/Warmwasser. Außerdem muß der Vermieter gefragt werden, ob er damit einverstanden ist, daß eine weitere Person in der Wohnung wohnt.

Reling  02.05.2011, 12:38

Nein. Der Vermieter muss absolut nicht gefragt werden, ob er einverstanden ist. Er muss nur über den Einzug einer weiteren Person informiert werden, damit die Nebenkosten entsprechend abgerechnet werden können.

 

albatros  03.05.2011, 11:26
@Reling

@Reling, du irrst! Das gilt nur für Ehepartner, unmündige Kinder und Lebenspartner (eheähnlich).

kann er, sollte er auch. Ebenfalls bei den Wasserkosten, sofern diese nach Personen gerechnet werden.

Den Vermieter schriftlich darauf hinweisen.