Wahlrechtsreform- Direktmandate trotzdem im Bundestag?

4 Antworten

Das ist eine sehr gute Frage - ich schreibe mein Gemeinschaftskunde (Politik) Abi am Dienstag, und bin mir da auch ein wenig unsicher. So weit ich es verstanden habe ziehen nur so viele Direktkandidaten ein, wie es auch innerhalb der Größe der Zweitstimmen ist. Also wenn die CDU 10% bekommt, also sagen wir mal 60 Sitze, dann wird halt mit Abgeordneten gefüllt und danach kommen die Direktmandate nach einer Liste aufgereiht mit den meisten zu den wenigsten Stimmen. Bis die 60 Sitze erreicht sind wird diese Liste abgearbeitet, der Rest wird dann einfach ignoriert.

Avocado973 
Fragesteller
 21.04.2024, 15:04

Ich schreibe auch mein Gemeinschaftskunde Abi am Dienstag und war deswegen ein wenig verwirrt.

Danke dir für deine Antwort.

Dann würden aber viele Wahlkreise nicht repräsentiert werden, oder habe ich es falsch verstanden?

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Fabian899  21.04.2024, 15:06
@Avocado973

Genau - das ist die oft genannte Kritik. Ich glaube DieLinke bspw. hat oft auf Direktmandaten aufgebaut und auch kaum die 5% Hürde geschafft, kam aufgrund der mind. 3 Direktmandate in den BT. Diese sog. Grundmandatsklausel o.ä. ist jetzt auch weggefallen, was denen dann zum Verhängnis werden wird.

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Avocado973 
Fragesteller
 21.04.2024, 15:07
@Fabian899

Okay dann habe ich es richtig verstanden. Die Direktmandate könnten doch auch ohne ihre Partei in den Bundestag ziehen, wieso wurde dieser Vorschlag nicht vorgeschlagen.

Oder wäre der Bundestag dann immer noch zu aufgebläht?

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Fabian899  21.04.2024, 15:08
@Avocado973

Ja, ich glaube schon, dass dieser dann zu aufgebläht werde. Die wollten jetzt halt radikal kürzen, zu wenig Büros, zu viele Ausgaben etc.

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Avocado973 
Fragesteller
 21.04.2024, 15:09
@Fabian899

Okay ergib Sinn, danke dir.

Dann gäbe es ein paar Kriterien zur Bewertung.

Viel Erfolg dir am Dienstag.

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Änderung 1: Feste Anzahl an Bundestagssitzen, und zwar 630

Nicht alle siegreichen Direktkandidaten eines Wahlkreises werden zukünftig auch ein Bundestagsmandat erhalten.

Wenn es zum Beispiel 40 Direktkandidaten der Partei A gäbe, aber die Partei A entsprechend ihres Zweitstimmenanteils nur 38 Sitze im Bundestag gewonnen hat, erhalten auch nur die 38 Direktkandidaten mit den meisten Stimmen die entsprechenden Sitze. 2 gehen leer aus und erhalten kein Bundestagsmandat.

Der Ausdruck Direktmandat trifft also nicht mehr zu. Zukünftig sind es nur noch Direktkandidaten.

Diese Änderung hat nichts mit der 5%-Hürde zu tun, sondern kann alle Parteien treffen, z.B. auch die CSU.

Änderung 2: Wegfall der Grundmandatsklausel

Die alte Grundmandatsklausel bewirkte, dass eine Partei im Bundestag vertreten war, wenn sie 3 Direktmandate errungen hatte, auch wenn sie nicht die 5%-Hürde übersprungen hatte.

Dies gilt zukünftig nicht mehr. Jetzt muss jede Partei die 5%-Hürde schaffen und erhält dann die entsprechende Anzahl Sitze.

gewinnt die Linke wieder in Berlin DIrektmandate, kommt aber nicht über die 5-Prozent-Hürde, kommen diese gewählen Direktmandaten dann trotzdem in den Bundestag nur ohne ihre Partei?

Nein, sie kommen dann gar nicht in den Bundestag.

Oder dürfen die auch nicht in den Bundestag, mit der Folge dass der Wahlkreis nicht repräsentiert wird?

Ja, das kann passieren, wird aber sehr selten eintreten.

Siehe auch:

https://www.bpb.de/kurz-knapp/taegliche-dosis-politik/521217/wahlrechtsreform-bundestag/

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw11-de-bundeswahlgesetz-937896

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundestagswahlrecht#Sitzverteilung_ab_2023

Avocado973 
Fragesteller
 21.04.2024, 15:25

Vielen Dank!!!

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Da durch die Zersplitterung der Parteienlandschaft der Bundestag durch Ausgleichs- und Direktmandate immer weiter aufgebläht wird, war eine Reform dringend notwendig. Und da muss man an die Ursachen ran, auch wenn das einigen nicht gefällt.

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/wahlrecht-reform-bundestag-ampel-630-abgeordnete-100.html

Spikeman197  21.04.2024, 15:27

Ran musste man schon, aber es hätte ja auch andere Möglichkeiten gegeben.

Leider wollte vor allem die CDU/CSU das Wahlrecht zu ihren Gunsten ändern (Stärkung der Direktmandate), aber auch die SPD konnte sich in der GroKoZeit nicht zu einer fairen Lösung durchringen!

Jetzt haben wir ein Wahlrecht, was die Linke und ggf. die CSU benachteiligt, zu Wahlkreisen ohne Vertreter UND zu 'WahlkreisSiegern' ohne Mandat führt.

MMn ziemlich 'unelegant'! Aber gut: Die Größe wurde endlich begrenzt, wenn auch etwas erhöht und das VerhältnisWahlrecht bleibt zu '100 %' erhalten (wenn man von den möglichen nicht zählenden Stimmen absieht).

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Ja kommen sie, aber nur wenn sie mindestens 3 Direktmandate erhalten.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCnf-Prozent-H%C3%BCrde_in_Deutschland

Interessanter Artikel dazu.

Avocado973 
Fragesteller
 21.04.2024, 15:06

Gilt das dann aber auch mit der neuen Wahlrechtsreform? D

ie Grundmandatsklauser fällt ja dann weg.

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Spikeman197  21.04.2024, 15:07

Gerade DAS wurde bei der WahlrechtsReform abgeschafft!

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SirAndiusNr2  21.04.2024, 15:23
@Spikeman197

Ja okay. Entweder habe ich das völlig falsch verstanden oder hatte es falsch in der Erinnerung.

Ich habe es tatsächlich so verstanden, das überhangmandate zugelassen aber Ausgleichsmandate weglassen wurde.

Mein Fehler.

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Spikeman197  21.04.2024, 15:36
@SirAndiusNr2

Ich bin ja auch immer noch gespannt, was da noch passiert und daher nicht soo sicher, ob es ohne weitere Änderungen umgesetzt wird! CSU und Linke wollten aus guten Gründen klagen, aber die Zeit wird immer knapper und man hört iwie wenig.

Dazu drückt zB Söder auf die demokratische Tränendrüse, weil er sich damit quasi FÜR die 'verfeindete Opposition' der Linken 'einsetzt, dabei allerdings unterschlägt, dass es in Bayern auch keine DirektmandatsKlausel gibt UND quasi alle WahlrechtsReformVorschläge aus der CXU darauf abzielten die Mitbewerber, gern auch die Kleinparteien zu schwächen! ZB Erhöhung der 5%-Hürde, Abschaffung der AusgleichsMandate und damit Stärkung der großen Parteien mit sehr vielen Direktmandaten, Schwächung des VerhältnisWahlrechts und damit kleinen Parteien...

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SirAndiusNr2  21.04.2024, 15:50
@Spikeman197

Egal was du machst, es wird immer falsch sein. Immer wird sich wer benachteiligt fühlen oder werden. Man kann es nicht allen Recht machen.

Zu der 5% Hürde sagte ein Richter mal sinngemäß: ja es macht in einigen Teilen Probleme, ist unfair und ein stückweit nicht verfassungsgemäß. Doch es ist ein wesentlich höheres und wichtigeres gut eine Regierungsfähige Regierung zu haben.

Sicherlich ein gesundes Fressen für benachteiligte und schwurbler.

Doch allen anderen mit mehr als 3 funktionierenden Hirnzellen weiß, es geht nun Mal nicht perfekt.

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Spikeman197  21.04.2024, 16:04
@SirAndiusNr2

Ja, 'perfekt' geht es nicht! 'Besser' aber mMn schon!

Es gab einen gemeinsamen Antrag von Grünen, Linken und der FPD, als sie in der Opposition waren. Weniger Wahlkreise (vllt. so 250) und damit Direktmandate und dadurch weniger Überhangs und Ausgleichsmandate! Der Bundestag war dadurch zwar nicht absolut begrenzt, aber deutlich kleiner.

Als Gegenargument wurde vorgebracht, dass ja dadurch die Wahlkreise größer wären und der 'Kontakt zum Bürger' leiden würde! Jetzt könnte einige Wahlkreise ohne eigenen Vertreter bleiben...Was da wohl 'schlimmer' ist?

Es gab auch ganz andere Ideen, zB die Zahl der Wahlkreise zu halbieren, dafür aber zwei Abgeordnete zu entsenden! Bei teilweise 30 % der Stimmen für einen 'Wahlsieg' empfinde ich diesen 'SiegesAnspruch' von DirektKandidaten sowieso iwie etwas übertrieben. Vor allem sollte es dabei mMn um die Repräsentation aller Wahlkreise gehen...

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SirAndiusNr2  21.04.2024, 16:26
@Spikeman197

Eigentlich geht es noch einfacher. Direktmandate lassen.

Listenplätze Plätze reduzieren.

Quasi löst man die Sitzverteilung von der erst und zweit Stimme.

Da haben iwi alle ihren Willen. Selbst wenn jetzt 2 oder 3 kleine Parteien mit insgesamt 10 sitze mehr im Bundestag sind, würde das tatsächlich was an der Regierbarkeit ändern?

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Spikeman197  21.04.2024, 16:27
@SirAndiusNr2

DAS geht aber Richtung MehrheitsWahrecht! Einfach, aber nicht gerade repräsentativ!

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SirAndiusNr2  21.04.2024, 16:39
@Spikeman197

Warum? Was würde dadurch das Verhältniswahlrecht mehr zu einem Mehrheitswahlrecht machen?

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Spikeman197  21.04.2024, 16:49
@SirAndiusNr2

Schau dir mal die Verteilung der Direktmandate an, die natl. bei einem 100 % Mehrheitswahlrecht gelten würden!

0 FDP, 3 Linke, 16 Grüne, 16 AfD, 45 CSU, 98 CDU, 121 SPD. In Prozenten sind das:

0 % FDP, 1 % Linke, 5,3 % Grüne, 5,3 % AfD, 15 % CSU, 33 % CDU und 40 % SPD.

Kleinparteien sind quasi Chancenlos, wie in den USA, während starke, regionale Parteien überproportional vertreten sind!

MMn Ist jede Art der Schwächung beim Verhältniswahlrecht ungerecht, weshalb ich diese ganzen Gedankenspiele, alles zu 'vereinfachen' und das Direktmandat zu 'stärken' ablehne!

Selbst in einer Großstadt mit einer Verbindung zur Partei des BundestagsAbgeordneten ist mir das fast egal 'wer' das ist (so lange er anständig ist).

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