Vortrag Ertragshoheit bei Steuern?

1 Antwort

Hallo PeterAlman!

Falls es nicht schon in der Definition auftaucht, dann ist interessant, dass die Steuerhoheit im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Artikel 106) festgelegt ist.

Zum Inhalt siehe hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_106.html

Du kannst die Frage des Länderfinanzausgleichs (die Bayern beklagen sich) und des kommunalen Finanzausgleichs (die Kommunen fühlen sich nicht nur finanziell überfordert mit der Zuweisung von Flüchtlingen etc.) beleuchten, das würde einen aktuellen Bezug zu Gegenwartsproblemen herstellen.

Gemeinschaftssteuern sind die Steuern, deren Aufkommen gemäß Artikel 106 Abs. 3 dem Bund und den Ländern gemeinsam zusteht. Sie umfassen Lohnsteuer, veranlagte Einkommen­steuer, nicht veranlagte Steuern vom Ertrag, Abgeltungsteuer und Körperschaft­steuer (sie bilden zusammen die Steuern vom Einkommen) sowie Umsatzsteuer und Einfuhr­umsatzsteuer.

https://www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2020/heft/8/beitrag/laenderfinanzausgleich-2020-neue-form-alte-probleme.html

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/laenderfinanzausgleich-bayern-zahlt-berlin-und-sachsen-kassieren-18601027.html

LG

gufrastella