Vortrag Ertragshoheit bei Steuern?
Ich muss einen Vortrag über das Theme halten, weiß aber nicht wirklich, was man da einbauen könnte.
-Definition
-Einzelne Ertragshoheiten (Bund, Land, Gemeinde und Kirche) und dann nich die darunter fallenden Steuern
Gibt's sonst noch was?
1 Antwort
Hallo PeterAlman!
Falls es nicht schon in der Definition auftaucht, dann ist interessant, dass die Steuerhoheit im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Artikel 106) festgelegt ist.
Zum Inhalt siehe hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_106.html
Du kannst die Frage des Länderfinanzausgleichs (die Bayern beklagen sich) und des kommunalen Finanzausgleichs (die Kommunen fühlen sich nicht nur finanziell überfordert mit der Zuweisung von Flüchtlingen etc.) beleuchten, das würde einen aktuellen Bezug zu Gegenwartsproblemen herstellen.
Gemeinschaftssteuern sind die Steuern, deren Aufkommen gemäß Artikel 106 Abs. 3 dem Bund und den Ländern gemeinsam zusteht. Sie umfassen Lohnsteuer, veranlagte Einkommensteuer, nicht veranlagte Steuern vom Ertrag, Abgeltungsteuer und Körperschaftsteuer (sie bilden zusammen die Steuern vom Einkommen) sowie Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer.
LG
gufrastella